Essen. Ausgeprägtes Selbstbewusstsein, Spiel- und Beutereiz: Angehende Polizeidiensthunde müssen Eigenschaften mitbringen – und Prüfungen bestehen.
Vor dem ersten Einsatz als Polizeidiensthund stehen Eigenschaften, die ein Hund mitbringen und Prüfungen, die er bestehen muss. Schon beim Welpen seien Tendenzen erkennbar, erklärt Michael K., stellvertretender Dienststellenleiter und Trainer.
Geht der Hund frei auf Personen zu und durch Gruppen hindurch, zeigt er keine Reaktion bei Menschenmengen, rast hinter dem Ball her und hat ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein, sind das gute Voraussetzungen, die sich bestenfalls im ersten Lebensjahr bestätigen. In diesem lernt er zunächst so viele Umweltreize wie möglich kennen.
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Dann stehen zwei Zertifizierungen an, bei der es um die Veranlagungen geht: überprüft werden Beutemotivation, Spiel- und Umweltverhalten. Der Tierarzt kontrolliert Knochenapparat (Ellbogen, Hüfte) und Blutwerte. Eine weitere Zertifizierung übernimmt eine andere Behörde, Prüfer schauen auf das Aggressionsverhalten bei einer Übung im Vollschutzanzug. „Der Hund darf nicht zurückschrecken, er muss nach vorn gehen und sich die Butter nicht vom Brot nehmen lassen“, erklärt Thorsten B.
Hund und Hundeführer absolvieren einen 70-tägigen Grundlehrgang
Besteht der Hund auch diese, kauft das Land NRW den Hund, der etwa bereits bei einem Polizeibeamten gelebt hat. Es sei denn, der Hund gehört dem Land schon zuvor, da er aus der landeseigenen Zucht in Schloss Holte-Stukenbrock stammt – der zentralen Stelle für Diensthundewesen in NRW.
Dort absolvieren Hund und Hundeführer auch den 70-tägigen Grundlehrgang. Bevor ein Polizeihund ein Diensthund wird, stehen Prüfungen in drei Bereichen an: Er muss Gegenstände auffinden, die mit menschlicher Witterung kontaminiert sind und Gehorsam zeigen, indem er auch ohne Leine bei Fuß geht, Sitz und Platz macht.
Polizeidiensthund gilt rechtlich als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt
Der Schutzdienst gliedert sich in vier Übungen an. Bei einer ersten findet der Hund einen Täter im Gebäude, zeigt diesen an und verbellt ihn. In einer zweiten Übung wird der Hund hinter einem fliehenden Täter hergeschickt, dieser bleibt stehen, der Hund verhält sich passiv und verbellt ihn. Schließlich läuft ein Fliehender durch, der Hund muss ihn mit Beißkorb stoßen, um so die Flucht zu verhindern. In der vierten Übung wird ein Überfall nachgestellt, ein Täter greift Hund und Diensthundeführer an, der Hund muss sofort beißen und darf dabei keine Sekunde zögern.
Ein ausgebildeter Polizeidiensthund gilt dann rechtlich als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. „Er ist damit Einsatzmittel wie ein Streifenwagen“, sagt Michael K. Mit einem großen Unterschied, er lebt 24 Stunden mit und bei seinem Diensthundeführer. Folgt jemand dessen Anweisungen im Job nicht, kann der die Zwangsmaßnahme wählen, der Einsatz des Hundes wird angedroht. „Bleiben Sie stehen“ oder „Kommen Sie raus“, heißt es dann, „oder ich setze den Diensthund ein.“