Essen-Kettwig. Der Nachbarschaftskreis Bögelsknappen fordert eine Wiederaufnahme des Denkmalschutzverfahrens für die Villa Ruhnau in Kettwig. Hier die Gründe.
Mit einem Schreiben an den Beigeordneten Martin Harter, Stadtplanung und Bauen, hat der Nachbarschaftskreis Bögelsknappen die Wiederaufnahme des Denkmalschutzverfahrens und die sofortige Unterschutzstellung für das geschichtsträchtige Gebäude am Bögelsknappen 1 in Essen-Kettwig gefordert. Die Nachbarn machen sich dabei die Begründung des Essener Rechtsanwalts und Denkmalrechtsexperten Dr. Gerd-Ulrich Kapteina zu eigen, wonach die Entscheidungen des Denkmalamtes Essen rechtswidrig sind.
In einem Interview mit der Redaktion dieser Zeitung im Oktober legte Gerd-Ulrich Kapteina dar, dass insbesondere die auch von der Bürgerschaft immer wieder vorgetragene Bedeutung des Hauses für Stadtbild und Bürger völlig außer Acht gelassen werde.
Forderung nach Wiederaufnahme des Denkmalschutzverfahrens
Eine solche Berücksichtigung jedoch schreibe das Denkmalrecht ausdrücklich vor, um auch solche Gebäude zu schützen, die in besonderer Weise Ausdruck der Entwicklung von Land und Leuten sind. Später vorgenommene Eingriffe in die Bausubstanz, die äußere Gestaltung oder den allgemeinen Erhaltungszustand würden die Denkmalwürdigkeit keineswegs zu Fall bringen.
Es handele sich bei den Entscheidungen der Essener Behörde um Fehlentscheidungen. Eine Bewertung durch neutrale Denkmalexperten sei notwendig, so die dringende Forderung Kapteinas. Über die Forderung nach Wiederaufnahme des Denkmalschutzverfahrens informierte der Nachbarschaftskreis daraufhin Oberbürgermeister Thomas Kufen, die Fraktionen im Essener Stadtrat sowie die Kommunale Aufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Eigentümer hat der Stadt Essen den Abbruch angezeigt
Zum Hintergrund: Der Eigentümer der Immobilie hatte Anfang Oktober den Bewohnern des Hauses die Kündigung ihrer Mietwohnungen für Mitte 2021 mitgeteilt. Beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung ist am 21. September eine vollständige Abbruchanzeige für die Villa Ruhnau eingereicht worden.
Die Überprüfung, ob das 1905 in seiner jetzigen Form erbaute Haus unter Denkmalschutz gestellt werden kann, betrachtet die Stadt Essen derzeit als abgeschlossen. Den Vorschlag, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen, um im Anschluss über eine Veränderungssperre den Abriss der Villa Ruhnau zu verhindern, hält man „vom grundsätzlichen Verfahrensablauf richtig gedacht“. Es müsse aber ein positives Planungsziel formuliert werden.
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Die städtebauliche Eigenart, ihre Gestalt und das Ortsbild erhalten
Da hakt Gerd-Ulrich Kapteina ein: „Dieses könnte darin liegen, die von Bebauung und begrünten Freiflächen sowie von einer besonderen Topographie geprägte Umgebung der Villa Ruhnau städtebaulich zu steuern, um die vorhandene städtebauliche Eigenart, ihre Gestalt und das Ortsbild baukulturell zu erhalten und weiter zu entwickeln.“
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