Essen-Kettwig. Der Arbeitskreis Essen 2030 zeigt Wege auf, wie das historische Gebäude am Bögelsknappen in Essen-Kettwig unter Schutz gestellt werden kann.
Zutiefst besorgt reagieren Mitglieder des Arbeitskreises Essen 2030 auf die Pläne des Eigentümers, die Villa Ruhnau in absehbarer Zeit abzureißen. Noch sei es nicht zu spät, das historische Gebäude am Bögelsknappen aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung für Kettwig unter Schutz zu stellen. Die Stadt Essen solle Fehler der Vergangenheit im Denkmalschutz nicht wiederholen, damit es nicht zu weiteren massiven Verlusten im Stadtbild komme, so die Mahnung.
Rechtsanwalt Gerd-Ulrich Kapteina, Experte für die Rechtssprechung im nordrhein-westfälischen Denkmalschutz, sieht gute Chancen, die Villa Ruhnau trotz bereits erfolgter Prüfung und zweimaliger abschlägiger Bescheide unter Schutz zu stellen. „Wir halten die Entscheidung des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland für eine fatale Fehleinschätzung.“ Denn das Augenmerk habe nur auf ästhetisch-historisierenden Besonderheiten der Bauzeit gelegen. Dabei sei das stärkste Argument, das auch die Bürgerschaft immer wieder aufzeige – nämlich die prägende Bedeutung für Stadtteil und Bürger – zur Beurteilung der Denkmalwürde völlig außer Acht gelassen worden.
Eingriffe in der Bausubstanz bringen die Denkmaleigenschaft keineswegs zu Fall
„Das Denkmalschutzgesetz setzt hier aber ganz bewusst eine niedrige Schwelle an“, erklärt Kapteina. Aufgabe des Gesetzes zum Schutze und zur Pflege der Denkmäler im Lande NRW sei, gerade auch solche Objekte zu schützen, die in besonderer Weise Ausdruck der Entwicklung von Land und Leuten seien, wozu auch Sachen von nur örtlicher Ausstrahlung gehören könnten.
„Später vorgenommene Eingriffe in der Bausubstanz, die äußere Gestaltung oder der allgemeine Erhaltungszustand““, so führt der Rechtsexperte weiter aus, „bringen die Denkmaleigenschaft keineswegs zu Fall“. Insofern argumentiere das Amt für Denkmalpflege in der Begründung zur Ablehnung der Denkmalwürde auch nicht richtig.
In Werden klafft seit dem Abriss vom Kaiser-Friedrich-Haus eine Baulücke
Beispiele für Fehlentscheidungen des Essener Denkmalamtes gebe es leider einige, sagt der Sprecher des Arbeitskreises Essen 2030. Er nennt das Hauptbad in der Innenstadt und das Kaiser-Friedrich-Gebäude in Werden, „wo jetzt eine große Baulücke klafft“. Dem geplanten Abriss von Häusern der Eyhof-Siedlung in Stadtwald, auf den man erst durch Zeitungsberichte aufmerksam geworden sei, könne wohl durch eine Gestaltungssatzung Einhalt geboten werden. Doch wie sieht es mit der Villa Ruhnau aus?
„Im Grunde sind hier noch einmal neutrale Denkmalexperten aufgerufen, eine Bewertung vorzunehmen. Es sollten die städtebauliche Bedeutung des Hauses und der Verlust, den ein Abriss bedeuten würde, berücksichtigt werden“, schlägt der Jurist vor. „Das Fachamt kann, bis eine solche Prüfung erfolgt ist und ein Ergebnis vorliegt, eine vorläufige Unterschutzstellung aussprechen.“ Ein Abriss sei dann gestoppt.
Eine gute Idee sei zudem, wenn die Politik einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fasse. „Ein solcher darf keine reine Verhinderungsplanung darstellen, da gehe ich mit der Stadtsprecherin konform.“ Deshalb müsse dem Aufstellungsbeschluss ein positives Planungsziel zugrunde liegen.
Ziel eines Bebauungsplanes könnte sein: Ortsbild baukulturell zu erhalten
„Dieses könnte darin liegen, die von Bebauung und begrünten Freiflächen sowie von einer besonderen Topographie geprägte Umgebung der Villa Ruhnau städtebaulich zu steuern, um die vorhandene städtebauliche Eigenart, ihre Gestalt und das vorhandene Ortsbild baukulturell zu erhalten und weiter zu entwickeln“, formuliert Gerd-Ulrich Kapteina unter Heranziehung der Gesetzgebung (§ 1 Abs. 5 S. 2 BauGB).
Berater der Stadtpolitik
Der Arbeitskreis Essen 2030 kümmert sich seit 30 Jahren ehrenamtlich um Themen wie Architektur und Stadtentwicklung. Es ist ein loser Zusammenschluss von Menschen ganz unterschiedlicher Berufe.
Man verstehe sich als „Think Tank“ der Stadtpolitik, so Gerd-Ulrich Kapteina. Auch Werner Ruhnau gehörte dem AK an und war lange Jahre sein Sprecher.
„Dabei sollten das zukünftige Verhältnis von Freiflächen einerseits und Bebauung andererseits sowie die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und insbesondere zur zukünftigen Gestalt nach Höhe, Geschosszahl und Baumasse der Gebäude in den Blick genommen werden“, lautet der Vorschlag des Arbeitskreis-Sprechers.
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