Essen. Die Zahl der Corona-Infizierten ist in die Höhe geschnellt. Seit Montag gilt der Teil-Lockdown auch in Essen. Die Regeln finden Sie hier.

Ziel des Teil-Lockdowns, der seit Montag (2. November) gilt, ist die Zahl der Corona-Infizierten soweit zu senken, dass Familien im besten Fall zusammen Weihnachten feiern können.

Zudem soll die Situation in den Krankenhäusern nicht kritisch werden. Zunächst bis Ende November dürfen sich deshalb nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen. Was die neue Corona-Schutzverordnung noch besagt, haben wir für Sie aufbereitet.

Die Regeln gelten seit Montag, 2. November – vorerst bis Monatsende.

Diese Einrichtungen bleiben, unter Einhaltung der Corona-Hygienebedingungen, geöffnet, diese Tätigkeiten sind weiterhin erlaubt:

Bildung: Schulen - inklusive Sport- und Schwimmunterricht, Kindergärten, Universität, alle Stadtbibliotheken (jedoch finden keine Führungen und Veranstaltungen statt), Selbsthilfegruppen, Angebote der Sozial- und Jugendhilfe, Fahrschulen

Kirche: Gottesdienste, Bestattungen mit maximal 25 Teilnehmern, Taufen, Trauungen

Freizeit: Spielplätze, Grugapark (bis auf Streichelzoo und historischer Bauernhof)

Handel: Einzelhandel, Wochenmärkte

Gastronomie: Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen. Die Belieferung von Außer-Haus-Speisen ist Restaurants, Imbissen, Kneipen, Bars, Cafés und Gaststätten gestattet - einige Essener Betriebe haben schon angekündigt, davon Gebrauch machen zu wollen.

Handwerker- Dienstleister: Friseure, Fußpflege, Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden, Hörgeräteakustiker, Optiker, Schuhmacher. Auch Busse und Bahnen fahren weiter.

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Kultur: Autokino, das Gelände der Zeche Zollverein bleibt zugänglich, die Museen jedoch geschlossen.

Sport: Training an den NRW-Bundes- und Landessstützpunkten, Training von Berufssportlern auf den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen, Bewegen von Pferden, Wettbewerbe in Profi-Ligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport

Sonstiges: Die konstituierende Ratssitzung am Mittwoch, 4. November, wird stattfinden. Die Durchführung weiterer politischer Gremien ist noch in der Abstimmung. Laut Verordnung ist die Sitzung von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich- rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften Parteien und Vereinen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

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Diese Einrichtungen schließen, diese Dinge sind verboten

Bildung: In der Volkshochschule bleibt größtenteils geschlossen. Es finden nur berufsbezogene Weiterbildungsangebote, Schulabschluss- und Alphabetisierungs- sowie „Deutsch als Fremdsprache“-Kurse statt.

Kirche: Konfirmation- und Kommunionsunterricht, sowie das Treffen sämtlicher kirchlicher Gruppen und Kreise

Freizeit: Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, Indoor-Spielplätze, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Clubs, Diskotheken, Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen und historischen Eisenbahnen, Betrieb von Bordellen und Swingerclubs. Private Feiern im öffentlichen Raum. Kirmes, Stadt- und Dorffeste, Messen, Trödelmärkte, „Spezialmärkte“ - darunter zählt der Essener Weihnachtsmarkt, Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken

Gastronomie: Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Kneipen, Cafés, Vereinsheime und andere gastronomische Einrichtungen.

Handwerker- Dienstleister: Kosmetik- und, Nagelstudios sowie Massage-, Tätowier- und Piercingstudios.

Kultur: Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, andere öffentliche und private Kultureinrichtungen, Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten. Verboten sind zudem Musikfeste und Festivals. Die Keith-Haring-Schau im Folkwang-Museum wird abgebrochen, die Weststadthalle hat alle Veranstaltungen bis 30. November abgesagt. Auch andere Ausstellungen müssen schließen, beispielsweise im Haus der Essener Geschichte – Stadtarchiv und im Kulturzentrum Schloss Borbeck. Auch die Alte Synagoge Essen hat alle Veranstaltungen abgesagt. Die Folkwang Musikschule der Stadt Essen stellt ihren Präsenzunterricht bis zum 30. November komplett ein.

Sport: Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbäder. Bis Ende des Jahres sind auch Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen verboten.

Sonstiges: Die Essener Krankenhäuser haben ihre Besuchszeiten drastisch eingeschränkt.

Um Infektionsgefahren an den Wochenenden vor und nach Weihnachten zu vermeiden und das Einkaufsgeschehen zu entzerren, darf der Einzelhandel ausnahmsweise an den Sonntagen: 29. November 6., 13. und 20. Dezember und am 3. Januar 2021 seine Geschäfte auch sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen. Ob Essener Einzelhändler davon Gebrauch machen werden, ist bislang noch offen. Ungeklärt ist, ob die Gewerkschaft Verdi gegen diese Vorgabe des Landes juristisch vorgehen wird.

Das Bürgertelefon ist unter 123-8888 montags bis samstags von 9 bis 15 Uhr erreichbar. Dort können sich Bürger rund um das Coronavirus informieren.

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