Essen. Gericht hat im Eilverfahren die Suspendierung einer Polizistin kassiert, weil die Ermittler nicht sauber arbeiteten. Das darf nicht passieren.
Ist das alles, was das NRW-Innenministerium an Fakten zu bieten hat? Wegen einer auf ihrem Handy empfangenen Hitler-Parodie, die sofort als solche zu erkennen ist, wird eine Polizistin der Essener Polizeibehörde suspendiert und einer politischen Schlammschlacht ausgesetzt? Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Beamtin jetzt im Eilverfahren ohne Wenn und Aber wieder in ihr Dienstverhältnis gebracht. Wenn die Ermittler des Landes nicht substanziell nachlegen können, muss man sich fragen, ob im Eifer des Nazi-Gefechts womöglich alle Gäule mit ihnen durchgegangen sind.
Geschmacklosigkeit ist aus gutem Grund nicht strafbewehrt
Sicher, Nazi-Scherze sind ein schmaler Grat. Manche sind gelungen, weil Humor auch eine Waffe sein kann, manche sind einfach platt, andere geschmacklos. Aber Geschmacklosigkeit ist aus guten Gründen nicht strafbewehrt. Liest man die Aussagen der Düsseldorfer Verwaltungsrichter zwischen den Zeilen, scheinen sie jedenfalls ziemlich erschüttert über die „Aufklärungsarbeit“ zu sein, auf deren Basis zumindest diese konkrete Suspendierung erfolgte.
Die Ermittler haben sich laut Gericht nicht mal die Mühe gemacht, genauer zu begründen, worin denn die Verletzung der politischen Treuepflicht durch die Polizistin eigentlich liegt. So lax darf man nicht arbeiten bei einem so schweren Vorwurf, der den Ruf zerstören und die berufliche Existenz kosten kann – und nebenbei auch die Polizeiarbeit in Essen enorm erschwert. Ist das jetzt „nur“ Schlampigkeit? Oder hat das Innenministerium schlicht die Nerven verloren, weil man trotz schwacher Belege meinte, schnell „null Toleranz“ demonstrieren zu müssen, um politisch von links nicht angreifbar zu sein?
Innenministerium sollte gegen die anderen suspendierten Polizisten mehr in der Hand haben als Parodien
Fragen über Fragen. Innenminister Reul und seine Behörde haben einiges zu erklären. Insgesamt sind 30 Polizisten suspendiert, gegen die anderen sollte man wirklich mehr in der Hand haben als Parodien. Eine Suspendierung vom Polizeidienst ist keine Kleinigkeit, sie brandmarkt den Betroffenen selbst im Falle einer Rücknahme. Dass ein Innenminister aus wenig stichhaltigen Gründen – weil es politisch opportun erscheint – Polizisten mal eben über die Klinge springen lässt, möchte man doch gerne ausschließen können. Dieser erste Fall, so viel ist sicher, macht jedenfalls stark den Eindruck eines Rohrkrepierers.