Essen/Münster. Weil Nachbarn eines Pflegeheims in Essen die Geräuschkulisse störte, wollten sie eine Erweiterung verhindern. Vor Gericht ging das nicht durch.
Nachbarn eines Pflegeheimes in Essen müssen die durch dessen Bewohner erzeugte Geräuschkulisse hinnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Eilverfahren klargestellt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus der Vorinstanz bestätigt.
Nachbarn wollten Erweiterungsbau eines Pflegeheims in Essen verhindern
Anwohner hatten versucht, die Baugenehmigung für einen Erweiterungsbau eines Pflegeheims in Essen zu verhindern. Schon derzeit sei die Geräuschkulisse enorm, durch den Anbau würde diese noch mehr an ihre Grundstücke heranrücken, hatten sie argumentiert (Az.: 10 B 312/20, Beschluss vom 30. März 2020).
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Der 10. Senat des OVG betonte in seinem Beschluss, dass es sich von selbst verstehe, dass die Lautäußerungen von kranken oder behinderten Menschen keine schädliche Umwelteinwirkung sei. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte den Klägern zuerst Recht gegeben, den Antrag dann aber abgelehnt. (dpa)