Essen. Der Prozess um den Brandanschlag auf eine türkische Teestube in Essen-Kray muss zum Teil neu verhandelt werden. Denn der BGH hob das Urteil auf.
Der Mammut-Prozess um den Brandanschlag auf eine türkische Teestube in Essen-Kray wird neu aufgerollt. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der V. Essener Jugendstrafkammer zum Teil aufgehoben. Eine andere Jugendstrafkammer soll jetzt allein über das Strafmaß verhandeln. Die grundsätzliche Verurteilung der acht von ursprünglich 18 Angeklagten bleibt dagegen bestehen.
Am 4. November 2016 hatten rund 20 Vermummte das türkische Café an der Hubertstraße 285 angegriffen. Scheiben wurden eingeschlagen, ein Molotow-Cocktail landete im Inneren. Der Brand konnte von Gästen der Teestube allerdings schnell gelöscht werden.
Versuchter Mord ließ sich nicht beweisen
Die Polizei hatte schnell zahlreiche Jugendliche und Heranwachsende aus der kurdischen Community als mutmaßliche Täter ermittelt. Der Vorwurf, den später auch die Anklage übernahm, lautete auf versuchten Mord. Doch davon rückte schon die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer ab.
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Der Prozess hatte vom 7. Juli 2017 bis zum 9. März 2018 gedauert. 18 Angeklagte und 39 Verteidiger hatten von Polizisten und Justizwachtmeistern aus dem gesamten Land gesichert werden müssen. Geprägt war die Verhandlung durch die teils scharfe Konfrontation zwischen Gericht und Verteidigung. Ein Verteidiger meinte sogar, das Gericht mit den Nazis gleichsetzen zu müssen.
Angeklagter beleidigte Richterin
Das Gericht hatte darauf eindeutig reagiert und diese Vorwürfe zurückgewiesen. Dabei hatte Richter Volker Uhlenbrock Selbstkritik geübt und manchmal übereilte Reaktionen eingeräumt. Die Angeklagten und auch Zuhörer hatten sich aber von der Atmosphäre anstecken lassen und Respektlosigkeit gezeigt. Einer der Angeklagten beleidigte beispielsweise eine Richterin.
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Nach neun Monaten Verhandlung endete das Verfahren mit sieben Freisprüchen und elf Verurteilungen. Etwas mehr als ein Jahr später kommt jetzt durch die Revision einiger Verteidiger die Aufhebung des Urteils durch den BGH.
BGH sieht offenbar niedrigere Strafen als angemessen an
Es geht in juristisch sehr anspruchsvollen Passagen um die Einstufung der Angeklagten als Mittäter oder Gehilfe. Und damit um die Frage, in welchem Maße sich jeder der mit bis zu viereinhalb Jahren Haft verurteilten Angeklagten strafbar gemacht hatte. Oder, wie stark sie sich an einem Landfriedensbruch beteiligt hatten. Dabei möchte der BGH offenbar niedrigere Strafen verhängt sehen.
Von dieser für sie positiven Entscheidung sind sogar drei Angeklagte betroffen, die mit dem Urteil zufrieden waren und gar keine Revision eingelegt hatten. Eine andere Jugendstrafkammer wird den Fall nun zum Teil neu verhandeln. Vermutlich wird gegen die acht Angeklagten erneut mit hohen Sicherheitsvorkehrungen und entsprechendem Personalaufwand prozessiert. Und der Neuauftakt hat zur Folge, dass der damalige Mitangeklagte und Kronzeuge, der die anderen belastet hatte, erneut auf sie treffen wird. Die Stimmung gegen ihn wird sich nicht verbessert haben.