Essen. Ein Duisburger (22) ist in dem Prozess um einen Brandanschlag auf ein türkisches Café in Essen freigesprochen worden. Beweislage ist knifflig.
Im Prozess um den Brandanschlag auf ein türkisches Cafe in Essen-Kray reichten der V. Essener Strafkammer die Beweise erneut nicht aus. Jetzt sprach sie den 22 Jahre alten Duisburger Mehmet G. frei.
Im Verfahren gegen ursprünglich 18 Angeklagte kurdischer Herkunft ist das bereits der sechste Freispruch. Am kommenden Freitag sollen die noch verbliebenen zwölf Angeklagten ihr Urteil bekommen, so die Planung des Gerichtes.
Molotow-Cocktails auf türkisches Café geworden
Am 4. November 2016 hatten rund 20 Jugendliche mit Benzin gefüllte brennende Flaschen auf das türkische Cafe geworfen. Vorher hatten sie die Fensterscheiben eingeschlagen. Einer der Molotow-Cocktails, der ins Innere gelangt war, wurde von den Gästen der Teestube schnell gelöscht. Verletzt wurde niemand.
Mehmet G. war zunächst unbehelligt geblieben. Er wurde allerdings von Aussagen der bereits im November verhafteten Kurden belastet. Seit dem 9. Februar 2017 saß der Duisburger in U-Haft.
Knifflige Beweislage macht es der Staatsanwaltschaft schwer
Die Beweislage muss für die Kammer nach rund 50 Prozesstagen wohl knifflig gewesen sein. Wäre ihr in dem seit dem 6. Juli 2017 laufenden Verfahren früh klar geworden, dass sie Mehmet G. die Beteiligung am Anschlag nicht nachweisen können, hätten die Richter ihn freilassen müssen – sonst hätten sie sich einer Freiheitsberaubung schuldig gemacht. Schließlich wäre dann ja der dringende Tatverdacht als Voraussetzung für die Inhaftierung entfallen.
Erst vor wenigen Wochen hatten dagegen die Staatsanwälte Rainer Kock und Karlheinz Roxel in ihrem kurz gehaltenen Plädoyer Beweise für die Schuld des Angeklagten gesehen und für Mehmet G. sechs Jahre Haft beantragt. In diesem Antrag wäre aber eine frühere Verurteilung zu drei Jahren Haft aufgegangen. Vom anfangs erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes waren die Ankläger bereits abgewichen, forderten zuletzt eine Strafe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.
22-Jähriger muss für Untersuchungshaft entschädigt werden
Davon kann bei Mehmet G. jetzt keine Rede sein. Nach dem Freispruch ist der 22-Jährige für das Jahr U-Haft vom Staat finanziell zu entschädigen.