Essen. . Der Kurden-Prozess um den Brandanschlag auf ein türkisches Café in Essen-Kray geht nach 47 Tagen in die Schlussphase.
Nach 47 Verhandlungstagen geht der Kurden-Prozess vor der V. Essener Jugendstrafkammer mit anfangs 18 Angeklagten und 39 Verteidigern in die Schlussphase. Am Mittwoch forderten die Staatsanwälte Freiheitsstrafen bis zu sechs Jahren Dauer für den Brandanschlag auf ein türkisches Café in Essen-Kray. Sie rückten allerdings vom versuchten Tötungsdelikt ab. Staatsanwalt Karlheinz to Roxel im Plädoyer: „Ein Mordvorsatz wird sich nicht nachweisen lassen.“ Die Ankläger fordern jetzt eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.
Am 4. November 2016 hatte eine Gruppe von rund 20 kurdischstämmigen jungen Leuten mit PKK-Hintergrund die Scheiben der Teestube eingeworfen und Molotowcocktails geworfen. Einer landete in dem Lokal, das durch ihn verursachte Feuer konnte aber schnell ausgetreten werden. Verletzte gab es nicht.
Untersuchungshaft seit November 2016
Schnell war die Polizei den mutmaßlichen Tätern auf der Spur. Manche der Angeklagten sitzen seit dem 5. November in Untersuchungshaft. Die am 7. Juli begonnene Hauptverhandlung stellte das Landgericht Essen vor große Herausforderungen angesichts der Kapazitäts- und Sicherheitsprobleme. Geprägt war das Verfahren durch zahlreiche Anträge der Verteidiger und fehlende Kommunikation zwischen den Rechtsanwälten und dem Gericht. Aus den Reihen der Angeklagten und der Zuhörer kam es auch zu Beleidigungen des Gerichtes.
Staatsanwalt to Roxel griff das auf. Dass das Verfahren so lange dauere, „liegt nicht am Gericht oder der Staatsanwaltschaft“. Die Respektlosigkeit einiger Angeklagter zeige, dass diese nicht in Deutschland angekommen seien. Ihre Tat aus politischen Gründen sei vielleicht nachzuvollziehen, auf keinen Fall aber hinzunehmen. Staatsanwalt Rainer Kock stellte dann die einzelnen Strafanträge. Je nach Tatbeteiligung reichen sie von einem Jahr und drei Monaten Jugendstrafe mit Bewährung bis zu sechs Jahren, bei der allerdings eine frühere Verurteilung zu drei Jahren einzubeziehen sei.