Essen. Drei Angeklagte sind im Herbst 2017 verurteilt worden, weil sie einen sterbenden Rentner in einer Bank ignoriert haben. Frau legt Berufung ein.

Die unterlassene Hilfeleistung bei einem 83-Jährigen, der in der Filiale der Deutschen Bank an der Marktstraße zusammengebrochen und gestorben war, kommt erneut vor Gericht. Als Termin für die Berufungsverhandlung wurde der 25. Januar bestimmt, wie das Landgericht Essen am Dienstag mitteilte.

Verantworten muss sich eine Frau, die im September wegen unterlassener Hilfeleistung vom Amtsgericht Essen-Borbeck zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden war. Sie soll Anfang Oktober 2016 im Vorraum einer Bankfiliale einem Rentner nicht geholfen haben, der dort bewusstlos am Boden lag. Gegen das erstinstanzliche Urteil hatte die Angeklagte Berufung eingelegt. Ein weiterer Verurteilter hatte die Strafe akzeptiert, der dritte hat seine Berufung zurückgenommen.

Gutachter: Rentner starb an Schädel-Hirn-Trauma

In dem Prozess vor dem Amtsgericht hatten alle drei ausgesagt, den mitten im Raum liegenden 83-Jährigen für einen schlafenden Obdachlosen gehalten zu haben. Überwachungskameras hatten den Vorfall am 3. Oktober 2016 dokumentiert. Der Rentner kam nicht mehr zu Bewusstsein und starb eine Woche später im Krankenhaus.

Ein Rechtsmediziner sagte in dem Prozess als Gutachter, dass ein schnelleres Eingreifen eines Notarztes nicht zwingend zum Überleben des Mannes beigetragen hätte. Der 83-Jährige war aus medizinisch ungeklärten Gründen innerhalb weniger Minuten drei Mal umgekippt und mit dem Kopf aufgeschlagen. Dabei erlitt er ein Schädel-Hirn-Trauma, das nach Angaben des Mediziners am Ende zu seinem Tod führte. (dpa)