Essen. Die Meteorologen rechnen in diesem Tagen auch im Flachland mit Schnee. Welche Pflichten und Regeln Essener beim Winterdienst erfüllen müssen.

  • Eigentümer müssen die Gehwege vor ihrem Haus von 7 bis 20 Uhr freihalten
  • Der Schnee muss auf einer Mindestbreiten von 1,20 Meter geräumt werden
  • Ist die eigene Straße nicht im Winterdienstverzeichnis aufgeführt, wird kein Dienst geleistet

Die Stadt erinnert Bürger an ihre Pflichten des Winterdienstes, wenn Schnee fällt.

Eigentümer, deren Grundstücke an eine Straße angrenzen, sind zwischen 7 und 20 Uhr (sonntags: ab 8 Uhr) dazu verpflichtet, den Gehweg freizuhalten.

Schnee muss auf 1,20 Meter Breite geräumt werden

Er muss in einer Mindest-Breite von 1,20 Metern von Schnee und Eis befreit werden. Ist die eigene Straße nicht im Winterdienstverzeichnis aufgeführt, wird hier kein Winterdienst geleistet.

In diesem Falle gilt für Eigentümer: Fußgängerüberwege, zum Beispiel an Verkehrsinseln, sind zu räumen. Auch Straßenkreuzungen und Einmündungen müssen überquerbar sein.