Essen. . Auf Beschluss des Landgerichts soll ein Gutachter klären, ob der Einbau einer Abluftanlage in den Bistrobetrieb auf Zollverein notwendig ist.

  • Bistro-Betreiber möchte Abluftanlage eingebaut haben. Stiftung Zollverein hält dagegen
  • Stiftung Zollverein: Bistro verfügt laut Vertrag nur über eine Aufwärmküche
  • Mit einem Urteil im Bistro-Streit ist laut Gericht nicht in diesem Jahr zu rechnen

Im Rechtsstreit zwischen der Stiftung Zollverein und dem Gastronom Norbert Brauckmann soll auf Beschluss des Landgerichts ein Sachverständiger zur Urteilsfindung beitragen. Dies hat die Vorsitzende Richterin Katharina Killing gestern verkündet.

Wie berichtet, hat Norbert Brauckmann, Betreiber des Bistros „Butterzeit“ in Halle 12 des Welterbes, die Stiftung darauf verklagt, nachträglich eine Abluftanlage einzubauen oder den Einbau zu erlauben.

Stiftung Zollverein: „Butterzeit“ eine Aufwärmküche

Die Berufsgenossenschaft dränge auf die Installation einer solchen „raumlufttechnischen Anlage“. Die Stiftung Zollverein vertritt hingegen den Standpunkt, dass es sich bei der „Butterzeit“ um eine Aufwärmküche handele, in der vorbereitete Speisen aufgewärmt werden; eine Abluftanlage sei dafür nicht erforderlich.

Norbert Brauckmann hegt den Verdacht, dass dies nur vorgeschoben sei. In Wahrheit wolle die Stiftung ihn loswerden. Ganz in der Nähe, in Halle IV, soll im kommenden Sommer ebenfalls ein Gastronomiebetrieb eröffnen. Seit Jahren sucht die Stiftung einen Pächter. Im Laufe des Dezember will sie vorstellen, wer die Halle IV übernimmt.

In den Bauplänen ist ein Abluftstutzen eingezeichnet

Im Vertrag, den Gastronom Norbert Braukmann mit der Stiftung für die „Butterzeit“ in Halle XII geschlossen, ist laut Gericht tatsächlich von einer „Aufwärmküche“ die Rede. Der Sachverständige solle nun aber klären, was darunter zu verstehen ist und ob eine „raumlufttechnische Anlage“ in einer Aufwärmküche erforderlich sei. Richterin Killing hob hervor, dass auf den Bauplänen ein Abluftstutzen eingezeichnet sei.

Nobert Braukmann kommentierte den Beschluss des Gerichts im Gespräch mit der Redaktion so: „Nun kommt Klarheit in die Sache.“ Er selbst sei da ganz entspannt. Delia Bösch, Sprecherin der Stiftung Zollverein erklärte, die Stiftung nehme die Entscheidung des Landgerichtes zur Kenntnis. „Das Ergebnis gilt es abzuwarten.“

Gastronom in der Beweislast

Für die Bestellung eines IHK-Sachverständigen muss Brauckmann 2000 Euro bei Gericht hinterlegen, die Stiftung weitere 500 Euro. Brauckmann sei in der Beweislast, so ein Gerichtssprecher. Der Gastronom muss also nachweisen, dass die Stiftung gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. Ein Urteil, so der Sprecher, sei in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten.