Essen/Oberhausen. . Ein Oberhausener hat vor dem Balkon seines vermeintlichen Nebenbuhlers einen Sprengsatz gezündet. Der Richter fand dazu deutliche Worte.

  • 31 Jahre alter Oberhausener hat in Essen eine Rohrbombe vor dem Balkon seines vermeintlichen Nebenbuhlers gezündet
  • Richter Martin Hahnemann nannte die Tat am Mittwoch als „bescheuert“
  • XVI. Essener Strafkammer verurteilte den Mann zu zwei Jahren Haft mit Bewährung

„Bescheuert“ – so bezeichnete Richter Martin Hahnemann am Mittwoch die Tat des 31 Jahre alten Oberhauseners, der im Februar 2017 vor dem Balkon seines vermeintlichen Nebenbuhlers einen Sprengsatz gezündet hatte. Verletzt wurde niemand, die XVI. Essener Strafkammer verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft mit Bewährung.

Hochgefährlich war die selbstgebaute Rohrbombe, die der Angeklagte aus Wunderkerzen hergestellt hatte. Im Umkreis von 50 Metern hätte sie bei der Sprengung eine tödliche Wirkung erzielt, stellte ein Gutachter fest. Der 31-Jährige hatte stets behauptet, dass er niemanden verletzen oder gar töten wollte.

Stalker-Attacken mit Buttersäure- und Fäkalienanschläge

Der Oberhausener hatte die Trennung von seiner Lebensgefährtin, mit der er ein gemeinsames Kind hat, nicht verwinden können. Es gab üble Stalker-Attacken mit Buttersäure- und Fäkalienanschlägen auf ihr Auto, erinnerte Richter Hahnemann im Urteil.

Schließlich erwirkte die Frau ein gerichtliches Kontaktverbot für ihn, auch seine Tochter sah er nicht mehr. Da will er auf die Idee gekommen sein, ausgerechnet mit der Rohrbombe die Aufmerksamkeit seiner Ex-Freundin zu erregen, um so mit ihr ins Gespräch über das Umgangsrecht zu kommen. Denn sie habe ihn früher beim Zünden einer solchen Bombe im Olgapark begleitet: „Deshalb hätte sie sofort gewusst, dass ich es bin.“ Richter Hahnemann: „Er hoffte also auf einen Dialog. Objektiv ist das natürlich eine völlig bescheuerte Art und Weise.“

Rohrbombe entfaltete ihre verheerende Wirkung nicht

In einer Februarnacht 2017 radelte der Angeklagte nachts mit dem Fahrrad nach Stoppenberg. Dort wohnt der Mann, den er für den Nebenbuhler hielt, so hieß es in der Anklage. Er legte den Sprengsatz etwa einen Meter vor dem Balkon auf den Rasen, dann zündete er die Bombe und radelte schnell weg.

Ihre verheerende Wirkung entfaltete die Rohrbombe aber nicht. Hahnemann: „Ein Zündversagen.“ Erst Tage später entdeckten Nachbarn den Sprengsatz auf der Wiese. Bei einer Hausdurchsuchung in Oberhausen fand die Polizei weiteres Sprengmaterial, aber auch einen Eimer voll Kot.

200 Stunden gemeinnützige Arbeit

Im Prozess hatte der Oberhausener seine Tat gestanden. Staatsanwältin Julia Schweers-Nassiv hatte am Mittwoch zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert, Verteidiger Sven-Henning Neuhaus plädierte dagegen auf zwei Jahre Haft mit Bewährung.

Das Gericht folgte ihm in diesem Punkt, ordnete aber zusätzlich an, dass der arbeitslose Angeklagte 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten muss. Das Gericht rechnete dem 31-Jährigen strafmildernd das Geständnis an. Außerdem habe er niemanden verletzen wollen, hielt es ihm zugute. Schließlich sei er auch reumütig und einsichtig, habe mittlerweile auch auf das Sorgerecht für sein Kind verzichtet.