Essen/Oberhausen. . Marc S. (31) soll eine Sprengapparatur hinter einem Haus in Stoppenberg angezündet haben. Oberhausener gefährdete Anwohner massiv, so Ermittler.

  • Ein halbes Jahr nach dem versuchten Anschlag muss ein 31-Jähriger auf die Anklagebank
  • Marc S. hatte es auf einen Anwohner abgesehen, den er für den Lebenspartner seiner Ex hielt
  • In der Wohnung des Oberhauseners wurden weitere Spreng- und Brandsätze gefunden

Er hatte es auf einen Anwohner des Erlenkampswegs abgesehen, den er fälschlicherweise für den aktuellen Lebenspartner seiner Ex-Freundin hielt: Mit einer Rohrbombe hat ein 31 Jahre alter Oberhausener im Februar für einen Großalarm in Stoppenberg gesorgt. Marc S., so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, legte die selbstgebastelte Apparatur hinter einem Mehrfamilienhaus ab und gefährdete die Anwohner massiv. Wie Fotos des Landeskriminalamtes vom Tatort nahelegen, wurde die Rohrbombe wohl angezündet – das zeigen Schmauchspuren. Zum Glück explodierte sie aber nicht.

Wegen versuchten Herbeiführens einer Explosion, unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln muss sich der Angeklagte Ende August vor dem Essener Landgericht verantworten.

Brandsätze und Drogen in der Wohnung gefunden

Dass die Staatsanwaltschaft Marc S. gleich mehrere strafrechtliche Verstöße vorwirft, hat seinen Grund: Denn er hat nach Ansicht der Ermittler nicht nur die Rohrbombe in der Nacht zum Rosenmontag in den besagten Garten hinterm Haus geworfen. Vielmehr fanden sich bei der Durchsuchung seiner Wohnung noch weitere Spreng- und Brandsätze als auch zehn Gramm illegale Amphetamine.

Dennoch bestritt der 31-Jährige nach seiner Festnahme durch ein Spezialeinsatzkommando an der Antoniestraße in Oberhausen-Klosterhardt kurz nach dem geplanten Anschlag, etwas mit der versuchten Sprengung in Stoppenberg zu tun zu haben. Doch die Ermittler blieben bei ihrer Einschätzung eines gezielten Nachstellens.

Rache-Motiv findet sich in Duisburger Gerichtsakte

Ein mögliches Rache-Motiv legte auch eine Akte der Duisburger Justiz nahe. Wie die zuständige Staatsanwältin Elke Hinterberg erklärte, gehe daraus hervor, dass das Amtsgericht Oberhausen bereits im Juli des vergangenen Jahres ein Annäherungsverbot gegen den Beschuldigten ausgesprochen habe. Marc S. musste sich demnach von seiner früheren Freundin fernhalten, durfte sich ihr nur bis auf 20 Meter nähern.

Nach Aussagen des Opfers verstieß er gegen die Auflagen. So soll er mehrfach die Reifen des Autos seiner Verflossenen zerstochen haben.

Die XVI. Strafkammer des Landgerichts hat für den Prozess zunächst vier Verhandlungstage angesetzt.