Essen. . Er soll seinen Saufkumpan brutal erschlagen haben. Deshalb muss sich ein 53 Jahre alter Essener wegen Totschlags vor Gericht verantworten.
- Opfer hatte seine Wohnung verloren und zog deshalb beim Angeklagten ein
- Laut Anklage das Opfer mit Schlägen, Tritten und einem Bügeleisen tödlich verletzt
- Schwurgericht lässt den Angeklagten auf seine Schuldfähigkeit untersuchen
Er war sein Saufkumpan, das steht fest. Ob aber der Angeklagte Roman H. (53) seinen Freund und Mitzecher am 18. Februar auch brutal getötet hat, das will das Essener Schwurgericht an insgesamt fünf Verhandlungstagen prüfen. Auf Totschlag lautet die Anklage.
Zum Prozessauftakt am Mittwoch schweigt der Angeklagte. Im Ermittlungsverfahren hatte er mal gesagt, er könne sich an den 18. Februar nicht mehr erinnern – sich aber auch nicht vorstellen, dass er zu so einer Tat fähig sei.
Opfer zog zum mutmaßlichen Täter
Am 4. Februar war das spätere Opfer, ein Landsmann aus Polen, bei Roman H. in dessen kleiner Wohnung in der Essener Innenstadt eingezogen. Der Grund: Er hatte seine eigene Wohnung zu diesem Zeitpunkt verloren.
So trafen zwei Männer aufeinander, die sich gegenseitig in den Abgrund zogen. Sie tranken Wodka, schliefen und tranken wieder Wodka. Ein Tagesablauf ohne große Abwechslung. Unterbrochen wurde er häufig von Feuerwehr- und Polizeieinsätzen, die über den Notruf alarmiert wurden, wenn das spätere Opfer mal wieder zu viel getrunken hatte und auch mal ins Krankenhaus gebracht werden musste. Nur einen Tag vor der Tat war das der Fall. Rund vier Promille Alkohol hatte der Mann im Blut.
Angeklagter alarmierte die Polizei
Am 18. Februar ruft der Angeklagte abends um 22.20 Uhr die Polizei an. Sein Freund liege am Boden. Als die Rettungskräfte ankommen, ist der Mann schon tot.
Zahlreiche Verletzungen erlitt das Opfer. Es wurde laut Obduktion geschlagen, getreten und mit einem Bügeleisen malträtiert. Die Vielzahl der Verletzungen erinnert fast an die Tat eines Wahnsinnigen.
Gericht lässt Angeklagten psychiatrisch untersuchen
Doch die Anklage nennt ein ganz rationales Motiv: Der Angeklagte, außer ihm und dem Opfer war zur Tatzeit wohl niemand in der Wohnung, soll wütend gewesen sein, weil sein Saufkumpan oft stürzte und dabei die Möbel beschädigte. Außerdem habe er die Wohnung beschmutzt.
Das Schwurgericht hat im Vorfeld veranlasst, dass der Angeklagte psychiatrisch untersucht wird. Er selbst hatte über zwei Promille Alkohol im Blut. Vor Jahren war der Dachdecker, der lange Zeit in seinem Beruf gearbeitet hatte, aus dem Tritt geraten und dem Alkohol verfallen. Das Gericht will wissen, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig war.