Essen. . Getarnt mit einer goldenen Batmanmaske hat ein Essener seine Großmutter und seinen Vater getötet. Der Mann muss in die geschlossene Psychiatrie.
- Markus M. gilt wegen Psychose mit Wahnvorstellungen als schuldunfähig aber gefährlich
- Bauunternehmer äußert sich im Verfahren nicht zur Tat in Kleingartenanlage
- Einstweilige Anordnung: Markus M. musste sich von seinem Vater fernhalten
Der Mann, der seine Oma und seinen Vater mit Beil und Jagdmesser brutal getötet hat, muss auf nicht absehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie. Markus M. gilt wegen einer Psychose mit Wahnvorstellungen als schuldunfähig und weiterhin gefährlich, entschied das Essener Schwurgericht.
Der 34 Jahre alte Bauunternehmer hatte sich zu der Tat vom 7. Dezember 2016 in einer Katernberger Kleingartenanlage nicht geäußert. Allerdings betonte er am Dienstag im letzten Wort, wie leid ihm die Tat tue.
Auch beim Prozessauftakt am 24. Mai hatte er kurz Stellung zu den Vorwürfen genommen: „Eine Tragödie, eine große Tragödie.“
Mit einer goldenen Batmanmaske getarnt
Getarnt mit einer goldenen Batmanmaske, bewaffnet mit Beil und Jagdmesser, hatte er am 7. Dezember gegen 23 Uhr laut Urteil die Gartenlaube aufgesucht und die Tür eingetreten. 105,35 Euro hatte er für diese Ausrüstung ausgegeben, die er kurz zuvor in einem Waffengeschäft an der Viehofer Straße gekauft hatte.
In der Laube griff er sofort Großmutter und Vater an, fügte ihnen mit Beil und Messer schwerste Kopfverletzungen zu. Die Oma starb noch am Tatort, der Vater einige Monate später im Krankenhaus.
Auf Veranlassung der Eltern begab sich Markus M. in Therapie
Erst im Prozess war bekannt geworden, wie sehr die psychische Erkrankung das Leben des Angeklagten und seiner Angehörigen bestimmt hatte. Erste Anzeichen hatten sich in seinem 17. Lebensjahr gezeigt.
Auf Veranlassung der Eltern begab Markus M. sich in Therapie, nahm Medikamente. Doch die Behandlung wirkte nicht. Staatsanwältin Elke Hinterberg: „Er war absolut krankheitsuneinsichtig, brach Therapien ab, nahm die Medikamente nicht mehr.“
Vater hatte einstweilige Anordnung bei Gericht durchgesetzt
Früh fiel er auch durch aggressives Verhalten auf, wurde gewalttätig gegen seine Freundin, griff mehrfach den Vater an. Zum Schluss hatte der Vater sogar eine einstweilige Anordnung bei Gericht durchgesetzt, nach der sich der Sohn von ihm fernhalten müsse. Hinzu kam der wirtschaftliche Niedergang mit dem ehemals väterlichen Bauunternehmen an der Ruhrallee.
Das Gericht sprach von einem akuten psychotischen Schub, der zur Tat geführt habe. Staatsanwältin Hinterberg: „Er hatte vor der Tat einen unheimlichen Hass gegen seine Familie aufgebaut, gab ihr die Schuld an seinen Problemen.“
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem gleichlautenden Antrag der Staatsanwältin und erkannte auf zweifachen Totschlag. Verteidiger Christoph Brede hatte ebenfalls auf Schuldunfähigkeit plädiert, sah aber keine Veranlassung für die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. Die Tat sei im häuslichen Bereich geschehen, deshalb sei eine Gefahr für die Allgemeinheit nicht zu erkennen.