Essen. . Ein Streit am Geburtstag soll der Auslöser gewesen sein. Deshalb soll ein 41-Jähriger seine Freundin erstochen und verstümmelt haben.
- 41-Jähriger muss sich vor dem Essener Schwurgericht wegen Totschlags verantworten
- Freundin soll ihn an seinem Geburtstag als schlechten Vater beschimpft haben
- Leiche der Frau lag zwei Tage in der Wohnung, obwohl er die Tat seiner Familie gestanden hatte
Rein optisch macht der 41-Jährige einen guten Eindruck. Doch die Anklage, die Staatsanwältin Birgit Jürgens am Mittwoch vor dem Essener Schwurgericht vorliest, erweckt einen anderen Eindruck. Brutal soll er nach einem Streit seine gleichaltrige Freundin erstochen und nach dem Tod verstümmelt haben.
Damals sah er wohl anders aus. Eine Wohnung hatte er nicht mehr, trank viel Alkohol. Arbeit hatte er seit Jahren nicht mehr. Aber feiern wollte er: seinen Geburtstag am 17. Januar. Dazu ging er in die Wohnung seiner Freundin in Altenessen-Süd, wo er sich meist aufhielt.
Freundin soll ihn als schlechten Vater bezeichnet haben
Es kam zum Streit des Pärchens, sagt die Anklage. Denn Alexander S. habe vergeblich darauf gewartet, dass seine Kinder sich meldeten und ihm zum Geburtstag gratulierten. Er soll ausgerastet sein, als seine Freundin deshalb seine Familie beschimpfte, heißt es weiter in der Anklageschrift. Er sei ein schlechter Vater, soll sie ihm vorgeworfen haben.
Alexander S. habe die Frau darauf so heftig geschlagen, dass sie zu Boden ging. Sie rappelte sich zwar wieder auf, doch im nächsten Moment soll er ihr ein Messer in den Rücken gerammt und ihr danach die Kehle durchgeschnitten haben. Anschließend, sie war schon tot, schlitzte er ihr den Bauch auf.
Dem Sohn gesteht er die Tat per SMS
Kurz nach Mitternacht, der Geburtstag ist vorbei, erreicht Alexander S. eine SMS. „Alles Gute“, wünscht ihm sein Sohn. Der Angeklagte, allein mit der Leiche in der Wohnung, schreibt zurück: „Zu spät. Ich habe sie umgelegt.“ Der Sohn fragt nach: „Natascha?“ Der Vater bejaht, aber der Sohn glaubt es nicht: „Meinst Du das ernst?“
Die Anklage schildert diesen SMS-Dialog, weil sie darin ein Geständnis sieht. Ebenso wie im Gespräch des Angeklagten mit seiner Ex-Frau, die ihm auch nicht glaubt, dass er einen Menschen getötet hat. Erst einen Tag später, am 19. Januar, informiert sie die Feuerwehr, die die Leiche in der Wohnung findet.
Rund vier Promille Alkohol bei der Festnahme
Alexander S. wird später bei einem Freund festgenommen. Den hatte er um Unterkunft gebeten und eine Flasche Wodka mitgebracht, die er selbst leert. Rund vier Promille hat er bei der Festnahme intus.
Am Mittwoch wird zum Prozessauftakt lediglich die Anklage verlesen. Alexander S. versichert über seinen Verteidiger Timo Scharrmann, dass er sich zu den Vorwürfen äußern werde. In der Vergangenheit hatte er mal von einer Tötung auf Verlangen der zum Selbstmord bereiten Freundin gesprochen. Dann aber auch von Notwehr, als sie ihn mit einem Messer angreifen wollte.