Essen. . 32 Jahre nach der Obduktion sind sich die Rechtsmediziner beim Stadtwald-Mord nicht ganz einig, woher die Verletzungen am Hals stammen.
- Essener Mordfall wird nach 32 Jahren im Wiederaufnahmeverfahren in Dortmund neu aufgerollt
- Gericht muss die Glaubwürdigkeit von Geständnissen zweier Männer überprüfen
- Im Kern geht es um die Herkunft von Verletzungen des ermordeten sieben Jahre alten Nara Michael S.
Das Wiederaufnahmeverfahren um den 1985 im Essener Schellenberger Wald ermordeten siebenjährigen Nara Michael S. lässt noch keine klare Beweislage erkennen. Denn auch im Geständnis des 1986 für diese Tat in die geschlossene Psychiatrie eingewiesenen Dirk K. (53) gibt es Widersprüche, ergab am Donnerstag vor dem Landgericht Dortmund die Vernehmung der Rechtsmediziner, die 1985 die Leiche obduziert hatten.
Für eine Manipulation der Beweislage durch die Rechtsmediziner, wie Verteidiger Achim Lüdeke sie am Mittwoch angesprochen hatte, gibt es aber keine Hinweise.
30 Jahre lang in der geschlossenen Psychiatrie
Etwa 30 Jahre lang saß Dirk K. ein, weil das Essener Schwurgericht 1986 sein Geständnis als Täterwissen einstufte. Es passte laut Urteil zum Obduktionsergebnis. Zehn Jahre später gestand ein weiterer Mann, sprach aber von einem Messer, mit dem er zugestochen habe. Das passte laut Staatsanwaltschaft objektiv nicht, denn die Leiche habe keine Stichverletzungen aufgewiesen.
Ob das stimmt, sind sich die Rechtsmediziner heute nicht mehr einig. Fest steht nur, dass der Junge erwürgt und nicht erstochen wurde. Erst 2016 kam Dirk K. frei, erneut werden jetzt die Vorwürfe überprüft.
Rechtsmediziner sieht nur „theoretisch“ Messerstiche
Günter Weiler, der den Jungen damals obduziert hatte, ist sich eigentlich sicher, dass das Verletzungsbild am Hals nicht von einem Messer stammt. Er geht davon aus, dass „Tiereinwirkungen“ verantwortlich sind, weil die Leiche einen Tag im Wald lag. Nur theoretisch könnten einige der kleinen Verletzungen Stiche sein.
Sein Kollege Manfred Risse (63) ist da vorsichtiger. 1985 habe er als junger Arzt an der Obduktion teilgenommen. Mit seinem heutigen Wissen würde er die Verletzungen nicht mehr wie damals als „Tierbiss“ einstufen. Auch ein Messer könne er nicht ausschließen.
Widersprüche auch im Geständnis von Dirk K.
Mit dieser Bewertung gewänne das später widerrufene Geständnis des anderen Mannes an Bedeutung. Im ebenfalls widerrufenen Geständnis von Dirk K. scheint das Gericht Widersprüche zu sehen. So neigt es wohl dazu, dass die von Dirk K. gestandene Reihenfolge der Tat und die Schilderung des sexuellen Missbrauchs nicht zum Zustand der Kleidung passen.
Einen Widerspruch dürfte 1986 auch das Essener Gericht gesehen, dies aber als Schutzbehauptung bewertet zu haben. Denn dem Jungen wurde mit einem stumpfen Gegenstand, etwa einem Ast, auf den Kopf geschlagen. Das hatte der geistig behinderte Dirk K. im Geständnis vehement bestritten: „Das stimmt nicht. Meine Mutter hat mir immer verboten, andere zu schlagen.“