Essen. . Seinen Vermieter hatte Roland P. nach einem Streit erst getötet und dann in eine Regentonne gesteckt. Jetzt ist der 51-Jährige verurteilt worden.

Mord warf die Anklage vor. Doch das Schwurgericht verhängte am Dienstag am 13. Prozesstag 14 Jahre Haft wegen Totschlages und Betruges für den 51-jährigen Roland P., der am 8. Juni 2016 seinem 75-jährigen Vermieter im Keller dessen Hauses in Essen-Stadtwald nach einem Streit zweimal eine Stange über den Kopf schlug und ihn dann erwürgte.

Den Körper des Toten steckte er in einen Schlafsack, umwickelte ihn mit Folie, steckte ihn in eine Regentonne und vergrub diese im Garten des Hauses. Richter Andreas Labentz spricht von „respektlosem Verhalten gegen den Leichnam“.

Staatsanwältin hatte lebenslange Haftstrafe gefordert

Nach Überzeugung der Kammer gibt es zu viele Unwägbarkeiten für einen Mordnachweis. Habgier? Wie Staatsanwältin Elke Hinterberg es unter anderem sah. Sie beantragte wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Die Kammer dagegen hielt das für nicht nachweisbar und folgte einem Antrag von Verteidiger Volker Schröder, der ebenfalls von Totschlag ausging, aber zwölf Jahre Haft forderte.

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Bei den stundenlangen Plädoyers und beim anschließenden Urteil verzieht der Angeklagte Roland P. keine Miene. Bei seinem „Letzten Wort“ allerdings wird seine Stimme zittrig, da zeigt er Gefühle, als er sich „sehr bei seiner Frau entschuldigen möchte“. „Ich hatte zu keiner Zeit vor, dem Menschen etwas anzutun“, sagt er in Bezug auf sein Opfer und das tut ihm ebenfalls alles „sehr sehr leid.“

Die Frau des Angeklagten wurde frei gesprochen

Seine Frau, wegen Computerbetruges mit auf der Anklagebank, wurde verdächtigt, Abhebungen vom Konto des Opfers mitgetragen zu haben. Das erwies sich als falsch. Sie wurde freigesprochen.

Auf Lügen und Betrügereien hat der Angeklagte sein Leben aufgebaut, das sahen die meisten Prozessbeteiligten so. Lügen in den Partnerschaften, seine falschen Angaben zu wechselnden Berufen und zu seinen finanziellen Möglichkeiten. Die er dann gerne mit seinem angeblich vermögenden – aber in Wahrheit gar nicht existierenden – Vater in Kanada zu decken versuchte.

Verteidiger konnte nichts Positives an ihm finden

Eine Lüge führte oft zur nächsten. „Er nutze die Unterlegenheit der Menschen, die ihm vertrauten“, so Richter Andreas Labentz.

Selbst Verteidiger Volker Schröder, der sich nach nach eigenen Worten stets bemühte, positive Aspekte eines Mandanten zu finden, räumte ein.: „Ich finde beim Angeklagten schlichtweg nichts. “

Haus gekauft ohne Geld zu haben

Als seinen großen Lebenswunsch sieht Staatsanwältin Hinterberg Elke seinen Traum von einem großen Haus mit großem Garten für die ganze Familie. Das mag ihn wohl veranlasst haben, in Byfang für rund 425 000 Euro ein Haus zu kaufen. Beim Notar unterschrieb er sogar den Vertrag. Und das ohne einen Cent in der Tasche.