Essen. . Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Essen hat Yusuf T. im Tempelbomber-Prozess zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das ist nun rechtskräftig.
- Der 17 Jahre alte Yusuf T. ist für den Bombenanschlag auf den Sikh-Tempel im Nordviertel zu sieben Jahren Haft verurteilt worden
- Zuerst legte er Revision ein, doch nun verzichtet er darauf. Damit ist das Urteil der Essener Richter rechtskräftig
- Im Gefängnis holt er jetzt den Realschulabschluss nach,spielt viel Klavier und hat sich vom Salafismus losgesagt, sagt sein Anwalt
Die Urteile im Tempelbomber-Prozess sind für zwei der drei Angeklagten rechtskräftig. Wie Burkhard Benecken, Anwalt von Yusuf T. (17), mitteilt, habe sein Mandant mittlerweile das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Essen über eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren akzeptiert. Die Revision gegen das Urteil sei zurückgenommen worden.
Auch Tolga I. aus Schermbeck habe das Urteil (sieben Jahre) anerkannt. Lediglich der dritte Angeklagte, Mohammed B. aus Essen, sei noch in Revision.
Die Gruppe radikalisierte sich im Whatsapp-Chat
Im April 2016 hatten Yusuf T. und Mohammed B. eine selbstgebastelte Rohrbombe in den Sikh-Tempel im Nordviertel geschleudert. Zwei Teilnehmer einer Hochzeitsgesellschaft wurden leicht, der Priester schwer verletzt. Er erlitt Verbrennungen und einen offenen Bruch am Fuß. Für das Gericht handelt es sich um versuchten Mord. Die muslimischen Teenager-Salafisten hatten sich in einer Whatsapp-Gruppe mit Gleichaltrigen radikalisiert und für den Dschihad geschwärmt.
Yusuf T. verbüßt die Freiheitsstrafe in Iserlohn. Dort nehme er an einem Aussteigerprogramm für Salafisten teil. „Er ist jetzt als Aussteiger anerkannt und auch der Gerichtspsychiater hat ihm schon attestiert, dass er auf dem absolut richtigen Weg ist und sich glaubhaft vom Salafismus distanziert hat“, sagt Benecken, der Yusuf T. im Gefängnis besucht hat.
Anwalt: Yusuf will Abitur machen und erwägt ein Jura-Studium
Aufgrund seines „hervorragenden Verhaltens“ sei es ihm gestattet, mehrere Stunden am Tag Klavier zu spielen – bevorzugt Stücke von Beethoven. Er hole die Mittlere Reife nach, im Januar stünden die Prüfungen an. „Danach strebt er das Abitur hinter Gittern an“, fügt der Strafverteidiger hinzu. Nach der Entlassung traut er Yusuf T. sogar ein Jura-Studium zu.
Im Falle einer Revision hätte der Prozess neu aufgerollt werden müssen. Dazu, so Benecken, fehle seinem Mandanten jedoch die Kraft. „Gerade die scharfen Sicherungsmaßnahmen mit Handfesseln am Gürtel während des Verfahrens und auch die fast 30 Verhandlungstage haben ihm psychisch stark zugesetzt.“ Ein Jahr Jugendhaft hat Yusuf T. inzwischen verbüßt. Jetzt hofft er, möglichst bald in den offenen Vollzug überwechseln zu können. Eine vorzeitige Entlassung zu einem deutlich früheren Zeitpunkt sei bei guter Führung möglich.