Essen. Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage 2017 in Essen trotzt einem anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts. Verdi behält sich Klage vor.

Der Rat der Stadt Essen will in seiner Juli-Sitzung sechs verkaufsoffene Sonntag freigeben. Dies gelte trotz des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das im März 2017 alle in diesem Jahr geplanten Events untersagt hatte. Die Veranstaltungen seien zum Teil leicht überarbeitet worden, teilte die Stadt mit.

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Im Einzelnen handelt es sich um folgende Feste und Veranstaltungen: Wottelfest in Heisingen (27. August), Sonnenblumenfest in Kupferdreh (10. September), Brunnenfest in Kettwig (10. September), Stoff- und Tuchmarkt in Werden (17. September), Stadtteilfest Altenessen (17. September) und Historischer Handwerkermarkt in Steele (1. Oktober).

Gewerkschaft Verdi erhebe gegen alle sechs Freigaben Bedenken

Die Auswahl sei nach Gesprächen mit den Werbegemeinschaften, der Anhörung von Kirchenvertretern, der Wirtschaftskammern und der Gewerkschaften erfolgt und habe zusätzlich die Ergebnisse eines Marktforschungsinstituts zur Grundlage. Von den Kammern habe es keine Bedenken gegeben, die Gewerkschaft Verdi dagegen erhebe gegen alle sechs Freigaben Bedenken und behalte sich eine weitere gerichtliche Klärung vor, teilte die Stadt mit. Auch die „Essener Allianz für den freien Sonntag“ bzw. der Stadtverband Essen der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) sei gegen die Freigabe.

Die Stadtverwaltung schätzt hingegen die von den Werbegemeinschaften vorgeschlagenen Anlässe für die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags als ausreichend ein.