Essen. . Ein Essener Anwalt klagt in eigener Sache gegen Air Berlin. Die Maschinen sind ihm zu laut. Die Nachrüstung will er zum Teil selbst bezahlen.

  • Lärmgeplagter 72-jähriger klagt gegen Fluggesellschaft in eigener Sache
  • Ältere Airbusmaschinen sollen Heulton über seinem Haus im Essener Süden verursachen
  • Jetzt bietet er im Vergleich an, die Kosten der Nachrüstung selbst zu bezahlen

Karl Eichler ist kein fanatisch verbissener Kläger. Der 72 Jahre alte Rechtsanwalt aus dem Schellenberger Wald weiß, wie finanziell riskant seine Klage wegen Fluglärms gegen die Fluggesellschaft Air Berlin ist. Aber dieses Risiko trägt er, vermittelt er der 16. Zivilkammer am Landgericht in lockerer Art: „Ich gehe nicht ins Spielcasino, also kann ich den Prozess führen.“ Und später macht er einen unkonventionellen Vergleichsvorschlag, will für leisere Jets eigenes Geld aufbringen.

Der Anwalt klagt in eigener Sache. Seit 1981 wohnt er an der Kantorie, eine der teuren Wohnlagen in Essen. Getrübt ist die reizvolle Lage laut seiner Klage durch Lärm von oben. Als besonders „schmerzhaft“ hat er ältere A-320-Jets des Herstellers Airbus ausgemacht. Denn sie produzierten, so behauptet er, im Landeanflug über seinem Haus einen Heulton. Das liege an Öffnungen in der Tragfläche. Ein Defekt, der durch „Wirbelgeneratoren“ beseitigt werden könnte.

Klage gegen einzelne Gesellschaft ist untypisch

Juristisch ist das erst einmal gar nicht die Frage, macht Richter Lars Theissen schnell klar. Denn eigentlich richteten sich Klagen wegen Fluglärms gegen die Flughäfen. Dass jetzt eine bestimmte Airline auf Unterlassung verklagt werde, sei eher untypisch. Unjuristisch ausgedrückt: Weil der Flughafen genehmigt sei, weil die Maschinen der Flotte genehmigt seien, befinde sich die Fluggesellschaft eigentlich auf der sicheren Seite. Und deshalb müsse das Gericht erst prüfen, ob beim Planfeststellungsverfahren für den Flughafen alles richtig gelaufen sei.

Es wird ein langer Weg der Klage sein. Denn erst wenn dieser erste Schritt im Sinne des klagenden Hausbewohners Karl Eichler getan wurde, müsste geprüft werden, ob der Lärm durch Air Berlin sich gerade in der Kantorie so verheerend auswirke. Richter Theissen: „Da fehlt uns was. Mal heißt es in der Klage, der Lärm ist störend, dann schmerzhaft.“ Air Berlin, so sei hinzugefügt, bestreitet übrigens, den Lärm über Karl Eichlers Haus zu verursachen. Man ahnt: Wenn das Gericht dereinst entscheiden wird, werden zahlreiche teure Gutachten gefertigt worden sein.

Gericht macht keinen Vergleichsvorschlag

Es ist der erste Termin zwischen Anwalt Eichler und der Fluggesellschaft. Gütetermin nennt sich die Verhandlung, und eigentlich müsste Richter Theissen einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, damit die Parteien sich außergerichtlich einigen. Aber angesichts der gegensätzlichen Positionen falle ihm da nichts ein, räumt er ein.

Anwalt Eichler schon. Offenbar denkt er an die drohenden Gutachterkosten und macht deshalb selbst einen Vergleichsvorschlag. Falls Air Berlin Monat für Monat jeweils drei Maschinen mit den Wirbelgeneratoren nachrüste, wolle er insgesamt zwei Nachrüstungen bezahlen. Die Gegenseite will den Vorschlag prüfen. Die Kosten, so Karl Eichler, seien überschaubar: „Das sind zehn Arbeitsstunden. Kostenpunkt: rund 3000 Euro.“