Essen. . Schrecklicher Verdacht: Ein Altenpfleger soll in Essen seinen Vermieter erwürgt haben, um an dessen Haus zu kommen. Jetzt steht er vor Gericht.
Freundlich nickt Roland P. (51) Richter Andreas Labentz zu, wirkt mit Pferdeschwanz und Jeans-Hemd eher wie ein Öko-Alternativer. Und nicht wie der Mörder, als den ihn die Anklage von Staatsanwältin Elke Hinterberg beschreibt. Aus Habgier soll er seinen 75 Jahre alten Vermieter Günter K. am 8. Juni 2016 erwürgt und dessen Leiche in einer Regentonne im Garten des Essener Hauses vergraben haben.
Mit ihm muss sich Ehefrau Heidemarie P. (52) seit Donnerstag vor dem Essener Schwurgericht verantworten. Die Polizei hatte zwar auch sie des Mordes verdächtigt, letztendlich gab es dafür aber keine Beweise. Sie soll aber gemeinsam mit ihrem Mann das Konto des Vermieters mit dessen EC-Karte geplündert haben. Rund 13.000 Euro erbeuteten sie.
Anklage: Vertrauen von Senioren erschlichen
Beide haben zuletzt in der Altenpflege gearbeitet. Die Anklage legt den Verdacht nahe, dass vor allem Roland P. diesen Beruf nutzte, um sich das Vertrauen von alleinstehenden älteren Menschen zu erschleichen und sie auszunehmen. Zwei Fälle nennt die Anklage, bei denen er sich von Senioren rund 4000 Euro lieh, ohne das Geld zurückzuzahlen.
Die Taten klingen wie die Vorbereitung zum großen Coup, den die beiden nach ihrer Hochzeit im Sommer 2016 geplant haben sollen. Im bürgerlichen Essener Stadtteil Stadtwald trafen sie auf Günter K. (75), einen Eigenbrötler ohne Verwandtschaft, ohne Freundeskreis.
Ehepaar soll aufs Haus des Vermieters gehofft haben
In seinem Haus mieteten sie im Oktober für 1000 Euro monatlich die Erdgeschosswohnung. Bei einem Monatseinkommen von 2000 Euro, das nur die Frau erwirtschaftete, konnte das nicht funktionieren. Aber das Ehepaar P. erzählte laut Anklage seinen erwachsenen Kindern, dass es sich mit dem Vermieter gut stellen wolle, um dessen Haus zu bekommen. Er sei alleinstehend: „Den wird niemand vermissen.“
Im Sommer 2016 erwürgte Roland P. seinen Vermieter, gestand er der Polizei. Streit hatte es gegeben, erzählt er. Am Donnerstag sagen die Angeklagten noch nichts zur Tat. Doch sein Verteidiger Volker Schröder hatte im Vorfeld erklärt, sein Mandant sei zuvor vom Vermieter angegriffen worden und habe nicht töten wollen.
Schwurgericht plant 13 Verhandlungstage
Dazu passt nicht das laut Anklage von beiden erstellte „Testament“ des Vermieters, das die Polizei in ihrer Wohnung fand. Darin wird das Haus an die Mieter vererbt: „Die einzigen Personen, die sich um mich gekümmert haben“. Die Unterschrift von Günter K. fehlt allerdings. 13 Verhandlungstage hat das Schwurgericht geplant.