Die „Bürger gegen Fluglärm” ziehen im Streit um die aktuelle Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf vor das Bundesverfassungsgericht, während das "Netzwerk Müheimer Bürger gegen Fluglärm" Bund und EU einschalten will.
Die „Bürger gegen Fluglärm” ziehen im Streit um die aktuelle Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf vor das Bundesverfassungsgericht. Wie die Initiative mitteilt, hat sie gestern Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Sie beklagt „gravierende Verstöße gegen die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Eigentum und rechtliches Gehör”. Unterdessen will das „Netzwerk Mülheimer Bürger gegen Fluglärm” gegen die aktuelle Entscheidung der Landesregierung vorgehen, am Düsseldorfer Flughafen pro Stunde im Einbahnbetrieb mehr Starts und Landungen zuzulassen.
Zunächst zur Verfassungsbeschwerde der „Bürger gegen Fluglärm”: Sie beklagen insbesondere eine Ausweitung der planmäßigen Nachtflüge am Düsseldorfer Flughafen um durchschnittlich 65 % in der aktuellen Betriebsgenehmigung. Die Bürgerinitiative vermisst hierfür einen Bedarfsnachweis, der über rein wirtschaftlich motivierte Umlaufinteressen der Fluggesellschaften hinausgehe. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte eine entsprechende Klage abgewiesen, jetzt wollen die Fluglärmgegner eine Nachprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen.
Netzwerk: Gutachten ist parteilich
Im Streit um die jüngste Genehmigung des Landes, dass künftig am Flughafen Düsseldorf im Einbahnbetrieb maximal 43 statt 40 Starts und Landungen möglich sind (wir berichteten), erhebt das „Netzwerk Mülheimer Bürger gegen Fluglärm” Vorwürfe gegen Landesverkehrsminister Lutz Lienenkämper. Er stütze seine Entscheidung auf eine fragwürdige Grundlage, heißt es mit Verweis auf ein Gutachten der Deutschen Flugsicherung (DFS). Die DFS habe in eineinhalb Jahren des Probebetriebs nicht einmal 400 von möglichen 4400 Stunden mit mehr als 40 Flugbewegungen im Einbahnbetrieb berücksichtigen können.
Das Mülheimer Netzwerk beklagt überdies, dass in maximal 10 % dieser Stunden der Nachweis erbracht worden sei, dass mehr als 40 Flugbewegungen pro Stunde ohne Verspätungen im Flugplan geblieben seien. Nicht einmal sei dies der Fall gewesen für zwei aufeinanderfolgende Stunden. Die Untersuchungsergebnisse der DFS nennt Netzwerk-Sprecher Waldemar Nowak „ein Parteigutachten”. Ältere Gutachten hätten seinerzeit deutlich gemacht, dass eine Intensivierung den Flugverkehrs mit erheblichen Verzögerungen einhergehe, die Sicherheitsrisiken seien nicht zu tolerieren.
Nowak: Verstoß gegen Angeland-Vergleich
Das Netzwerk beklagt seitens der Landesregierung eine fortwährende Missachtung des sogenannten Angerland-Vergleiches, der den Umlandkommunen einst ein Maximum von 115 000 Flugbewegungen im Sommerhalbjahr zugesichert habe. Nowak kündigte an, das Luftfahrtbundesamt und die Europäische Agentur für Flugsicherheit einzuschalten, um die Entscheidungen der Landesregierung überprüfen zu lassen.
Ein Sprecher des NRW-Verkehrsministeriums wies gegenüber der WAZ die Kritik zurück. Der Antrag des Flughafens sei von der DFS „grundlegend geprüft” worden, man habe deren Empfehlung übernommen. Bei der DFS hieß es, 400 Stunden in der Überprüfung seien ausreichend. Selbst bei 43 Flugbewegungen pro Stunde habe es „keine signifikanten Verzögerungen” im Betrieb gegeben. Mit 1640 problemlos abgewickelten Flügen sei der Nachweis stichhaltig.