Essen. Mitarbeiter des Essener Ausländeramtes sind bei Facebook auf vulgärste Weise beleidigt worden. Die Staatsanwaltschaft hat die Strafanzeige abgewiesen.

  • Mitarbeiter des Ausländeramtes wurden auf Facebook übelst beleidigt
  • Stadt stellte sich vor Mitarbeiter und erstattete Strafanzeige
  • Staatsanwalt habe kein öffentliches Interesse gesehen

Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) ist sauer auf die Essener Justiz. Anlass: Obwohl mehrere Mitarbeiter der Ausländerbehörde bei Facebook auf vulgärste Art und Weise von geduldeten Asylbewerbern beschimpft worden seien, habe die Staatsanwaltschaft Essen die Strafanzeigen der Stadt jetzt abgewiesen. Der Verwaltungschef schüttelt den Kopf: „Ich bin wütend.“

„Tatort“ des Beleidigungsdelikts ist die Seite „Ausländerbehörde Essen“ im sozialen Netzwerk Facebook. „Drei Mitarbeiter sind schlimm beleidigt worden“, präzisiert Stadtsprecherin Silke Lenz. Unter anderem sind wohl Begriffe wie „Arschloch“ und „Hurensohn“ verwendet worden. Im Falle einer Mitarbeiterin habe ein Facebook-Nutzer sogar das so genannte „F-Wort“ benutzt.

Essens Oberbürgermeister erstattete Strafanzeige

Bei den Urhebern handele es sich um Zuwanderer, die einen Duldungsstatus besäßen. Diese Gruppe ärgert sich fortwährend über massive Einschränkungen, die mit diesem Status verbunden sind. So müssen sie alle drei Monate bei der Ausländerbehörde in der Schederhofstraße vorstellig werden. Einen Führerschein dürfen sie nicht beantragen, selbst ein Urlaub im benachbarten EU-Ausland ist ihnen nicht gestattet. Mitarbeiter der Ausländerbehörde, die nur eine ausführende Dienststelle ist, bekommen den Frust der Betroffenen tagtäglich wie Blitzableiter hautnah zu spüren.

Im aktuellen Beleidigungs-Fall hat sich der OB demonstrativ vor seine Mitarbeiter gestellt und Strafanzeige erstattet. „Der OB will als Arbeitgeber seine Mitarbeiter schützen“, so die Sprecherin. Hintergrund sei auch eine Häufung solcher Beleidigungen. Die Ablehnung durch die Staatsanwaltschaft habe die Stadt in der vorletzten Woche erreicht. Begründung: Es habe kein öffentliches Interesse vorgelegen. Außerdem hätten sich die Beklagten bei der Vernehmung reumütig gezeigt. Kufen hatte den Fall im „WDR-5-Stadtgespräch“ publik gemacht.

Hasstiraden bei Facebook gelöscht

Dass die betroffenen Mitarbeiter nun die Anregung der Staatsanwaltschaft, eine Privatklage gegen die Beleidiger anzustrengen, aufgreifen, gilt als ziemlich unwahrscheinlich. Oftmals scheuen sich Amtspersonen, in dienstlichen Angelegenheiten privat aktiv zu werden.

Denn sie befürchten dieses Szenario: Dieselben Personen, denen sie heute im Saal des Amtsgerichts als Kläger gegenüberstünden, könnten sie schon am nächsten Tag als Sachbearbeiter in der Amtsstube wiedersehen – für die meisten ein grenzwertiger Konflikt. Dass die höchst anstößigen Hasstiraden inzwischen aus der Facebook-Seite gelöscht worden sind, wird als schwacher Trost empfunden.