Essen. . Das Spielplatzgelände des Christinenparks soll ausgeweitet werden – damit wäre gleichzeitig der Alkoholkonsum in weiten Teilen des Parks verboten.
Sauberkeit und Sicherheit im Christinenpark beschäftigen einmal mehr die Bezirksvertretung II: Um den Alkoholkonsum im Park und den damit verbundenen Lärm einzudämmen, ist geplant, die Fläche des Spielplatzes auszuweiten. Rechtliche Grundlage ist der Paragraf 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Essen, die den Alkoholkonsum auf Kinderspielplätzen verbietet. „Es bietet sich daher an, dass die Flächen im Christinenpark, auf denen die Sitzbänke stehen, in die Spielplatzflächen mit einbezogen werden“, heißt es in dem Antrag. Es müsste also nur die Spielplatzbeschilderung verändert werden: Das Ordnungsamt hätte dann vor Ort eine größere Handhabe.
Hintergrund für den Vorschlag sind die gerade in den Sommermonaten und bei Großveranstaltungen wiederkehrenden Beschwerden über Gruppen, die lautstark Alkohol trinken und darüber hinaus jede Menge Müll und Scherben an den Parkbänken hinterlassen.
Polizei musste in diesem Jahr schon mehrfach eingreifen
Die Polizei musste in diesem Jahr schon mehrfach zum Christinenpark ausrücken: In der Nacht zum 1. Mai hatten rund 60 Jugendliche dort randaliert, in dem sie zahlreiche Zäune rund um den Spielplatz einrissen. Beim Rü-Fest kam es dann sogar zu tätlichen Auseinandersetzungen, in deren Folge die Polizei den Park räumen musste.
Seit Jahren fordern die Interessengemeinschaft Rüttenscheid und auch die Bezirksbeamten der Polizei ein nächtliches Aufenthaltsverbot für den Park, das bislang abgelehnt wurde. Nun das Spielplatzschild zu versetzen, bietet immerhin einen neuen rechtlichen Rahmen. Inwieweit dieser überprüft werden kann, bleibt abzuwarten: „Soweit personell möglich, wird der Christinenpark auch bei Großveranstaltungen im Stadtteil ordnungsbehördlich überwacht“, heißt es in der Vorlage, die die Bezirksvertretung am 25. August diskutiert. (JeS)