Essen. . EBB-Ratsherr Jochen Backes hatte einen womöglich überhöhten Verdienstausfall aus der Ratszeit von Petra Hinz zum Thema gemacht. Amt verweist auf Kontrollen.

  • Recherchen beträfen mögliche Zahlungen von Verdienstausfall in den Jahren 1994 bis 2005
  • Doch das Amt für Ratsangelegenheiten verweist auf Kontrollen, bei Freiberuflern auch der Steuerbescheide
  • Eindeutige Klärung ist nicht mehr möglich: Die Unterlagen werden nach zehn Jahren vernichtet

Für ihre Bezüge im Bundestag spielte der gefälschte Lebenslauf keine Rolle: Egal ob Jurist oder Jahrmarkthändler – die Abgeordnetenentschädigung bleibt gleich. Was aber ist mit möglicherweise gezahltem Verdienstausfall an Petra Hinz als ehemalige Ratsfrau? Diese Frage brachte jetzt Jochen Backes, Ratsherr des Essener Bürger Bündnisses (EBB) auf: Schließlich habe sie zu Ratszeiten „mit ihren Lügen angefangen“.

Doch im städtischen Amt für Ratsangelegenheiten glaubt man, einen Betrug nahezu ausschließen zu können. Grund: Für die Ermittlung des Verdienstausfalls verlangt die Hauptsatzung von den Ratsmitgliedern oder ihren Arbeitgebern Nachweise, im Falle von Freiberuflern werde im Zweifel gar die Steuererklärung herangezogen. Da aus dieser hervorgegangen wäre, dass Hinz keine Einnahmen als Juristin generiert, sei davon auszugehen, dass sie Ersatz für Verdienstausfall auch nicht beantragt habe. Zudem würden ohnehin keine Juristen-Tarife in lichten Höhen akzeptiert, der maximale Stundensatz ist aktuell bei 26 Euro gedeckelt.

Abrechnungsunterlagen werden nach zehn Jahren vernichtet

Ob und wenn ja: Was Petra Hinz ab 1994 als vermeintliche „Referendarin“ und ab 1999 bis 2005 als „Juristin“ abgerechnet hat, lässt sich nicht mehr nachweisen: Laut Stadt werden die Abrechnungsunterlagen nach zehn Jahren vernichtet. Für die Staatsanwaltschaft wären die Unterlagen ohnehin nicht relevant: Betrug verjährt bereits nach fünf Jahren.

Noch ist unklar, ob sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Hinz nach ihrer Lebens(lauf)-Lüge überhaupt staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausgesetzt sieht. Die Entscheidung darüber fällt dem vernehmen nach erst Ende August. In Fachkreisen gilt die Aufnahme formeller Ermittlungen schon jetzt als eher unwahrscheinlich.