Essen. . Vier  Sicherheitsleute sind beschuldigt worden, einen Flüchtling im Essener Opti-Park misshandelt zu haben.  Einziger  Zeuge verwickelt sich in Widersprüche.

Die vier Wachleute verweigerten einem 22 Jahre alten Asylbewerber angeblich willkürlich Kaffee aus der Kantine im Flüchtlingsheim Opti-Park. Daraus soll dann ein übler Streit entstanden sein, bei dem laut Anklage geschlagen, getreten und Steine geflogen sein sollen. Nachzuweisen war den vier Wachleuten im Alter zwischen 24 und 40 Jahren aber kein Vergehen, daher endete der Prozess vor dem Schöffengericht in Essen am Dienstag mit Freisprüchen.

Die Vorfälle vom September 2014 hatten bundesweit großes mediales Aufsehen erregt und galten vielen als Beleg für selbstherrliches, brutales Gebaren des privaten Asyl-Dienstleisters. Und um diese Vorwürfe ging es am Dienstag noch einmal. Der Grund für die Verzögerung: Der Hauptzeuge war zur Verhandlung im Oktober nicht erschienen.

Zu viele Widersprüche

„Es passt alles nicht zusammen“, so begründete unter anderem Staatsanwalt Rudolf Jakubowski seinen Antrag auf Freispruch und meint damit die übereinstimmenden und stimmigen Angaben der Wachleute und die Darstellung des Asylbewerbers, der sich damals ohne Papiere auf den Weg nach Deutschland gemacht hatte, nachdem er 15 Jahre in Italien gelebt hatte. Er habe gehofft, hier Arbeit zu finden, sagt er.

Drei Wochen lebte er im Opti-Park, kehrte inzwischen zurück nach Italien. Rund drei Stunden verbrachte er bei der Verhandlung auf dem Zeugenstuhl. Immer wieder ging es um die Widersprüche seiner Schilderungen im Prozess und im vergangenen Jahr bei der Polizei, damals, neun Tage nach dem Vorfall.

Ein Beispiel: Von einer Menschen-Schlange vor der Kantine sprach er am Dienstag, nur ihm habe man den Kaffee verweigert, klagte er. Anschließend, das behauptete er, sei er in eine Falle gelockt und verprügelt worden. Nach seiner Schilderung heute war dann aber nur noch eine Frau mit Kind vor ihm in der Kantine. Es waren gestern solche und andere Kleinigkeiten, die nicht zusammenpassten. Sie ließen nicht zu, dass der Sachverhalt noch einwandfrei feststellbar war. „Es ist für die deutsche Justiz schwer, jemanden zu verurteilen, wenn man nur einen Zeugen hat,“ sagte Richterin Eva Proske im Urteil. Da müsse man diesem Zeugen dann, so ergänzte sie, schon hundertprozentig glauben können.

Mit dem Freispruch endete das komplette Verfahren nun ohne Verurteilungen.