Essen. Ein 36-Jähriger ist angeklagt, weil er auf der Altendorfer Straße in Essen Passanten überfallen haben soll. Doch der Mann sagt, er sei das Opfer.

  • Aus Nigeria stammender Angeklagter soll am 29. November einen 49-Jährigen und eine Frau angegriffen haben
  • Angeklagter behauptet dagegen, der 49-Jährige habe ihn nach Drogen gefragt
  • Zwei Anwohner hatten die Szene beobachtet, sehen auch im Angeklagten den Täter

Verkehrte Welt: Der 36-Jährige steht seit Donnerstag vor der VII. Strafkammer, weil er laut Anklage auf der Altendorfer Straße zwei Passanten überfallen hat. Aber das stimme nicht, sagt er, denn er sei das Opfer.

Der aus Nigeria stammende Mann soll am 29. November, das war ein Sonntag, morgens um 7.30 Uhr auf der Altendorfer Straße in der Nähe der Helenenstraße nach Raubopfern gesucht haben. Unvermittelt stoppte er laut Anklage einen 49-Jährigen. Geld habe er gefordert und ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Als der Mann sich wehrte, sei der Angeklagte hinter einer 41-Jährigen hergelaufen. Von hinten habe er ihre Kapuze gepackt und sie mit dem eigenen Halstuch gewürgt. Plötzlich sei er dann weggelaufen.

Der Angeklagte weist das zurück. Tatsächlich hätte der 49-Jährige ihn nach Drogen gefragt. Das habe er abgelehnt. Dann hätte der Mann ihn als „Nigger“ beschimpft, geschlagen und beklaut. Vom Vorfall mit der Frau wisse er nichts, könne dazu nichts sagen.

Im Kern bestätigen die Zeugen die Anklage. Der 49-Jährige ist überrascht, dass plötzlich er der Angreifer sein soll: „Das ist ja ‘ne gute Nummer. Das macht der nur, um sich herauszureden.“ Und er erklärt: „Erstens beschimpfe ich keine Schwarzen, zweitens kaufe ich da keine Drogen.“

Zeugen beschreiben unterschiedliche Details

Auch die Frau bleibt dabei, dass der Angeklagte sie angegriffen habe. Sie schluchzt, als sie die Attacke beschreibt: „Ich hatte Todesangst.“ Kurz hätte sie sein Gesicht gesehen: „Er hatte böse Augen.“

Zwei Anwohner hatten die Szene beobachtet, sehen auch im Angeklagten den Täter. Doch sie alle schildern unterschiedliche Details. Eine Frage für die Kammer wird auch die Schuldfähigkeit des Angeklagten sein. Als er Stunden nach der Tat festgenommen wurde, hatte er 1,9 Promille Alkohol im Blut und Spuren von Cannabis. Außerdem wirkte er auf Zeugen verwirrt.