Essen. Die Strafkammer sah genügend Anhaltspunkte, den geistig behinderten Angeklagten (23) nicht mit der vollen Härte des Gesetzes zu bestrafen.
Die Strafandrohung war gewaltig für den bewaffneten Überfall in einem Sonnenstudio in Bergerhausen. Mindestens fünf Jahre Gefängnis. Doch die VII. Strafkammer sah genügend Anhaltspunkte, den geistig behinderten Angeklagten nicht mit der vollen Härte des Gesetzes zu bestrafen. Sie verurteilte den 23 Jahre alten Heisinger zu eineinhalb Jahren Haft mit Bewährung.
Keine hohe Aussagequalität
Richter Nils Feldhaus leitete die Urteilsbegründung mit einem einschränkenden Satz ein: „Soweit wir es feststellen konnten...“. Denn die Aussagequalität des Angeklagten war nicht besonders hoch. Ähnliches galt für seine Verlobte, die als Komplizin ein eigenes Verfahren vor dem Jugendgericht bekommt. Beide hatten der 29-Jährigen aus Frohnhausen die Hauptschuld an der Tat zugeschrieben, von ihr sei auch die Idee mit dem Messer gekommen.
Fest steht, dass das Trio mehrere Tage darüber geredet hatten, wie sie aus dem Sonnenstudio Geld holen könnten. Bekannt war ihnen das Geschäft, weil die Frohnhauserin dort einmal gearbeitet hatte. Offenbar hatten sie zuerst einen Einbruch geplant. Dann soll auch mal an eine Geiselnahme gedacht worden sein. Ob das stimmt, oder ob es nur der Fantasie des Pärchens entsprungen war?
Erst unmaskiert, dann maskiert
Am 22. September schritten sie dann zur Tat. Der 23-Jährige betrat unmaskiert das Sonnenstudio, zog sich in eine Kabine zurück. Nach einigen Minuten kam er wieder heraus. Diesmal mit einer über den Kopf gezogenen Strumpfhose und einem Messer in der Hand. Damit bedrohte er die Kassiererin und erbeutete 250 Euro. Draußen traf er seine Verlobte und die 29-Jährige, die die Hälfte der Beute bekam.
Bei der Polizei folgten nach der Festnahme die Geständnisse. Mal sollte die Verlobte die treibende Kraft gewesen sein, mal die 29-Jährige. Gerade gegen sie gab es schwerwiegende Verdachtsmomente, aber sie reichten nicht für eine Verurteilung als Mittäterin des Raubes. So blieb ihre Aussage, sie sei davon ausgegangen, dass ihr Mitangeklagter die Kassiererin ablenke und sie die Gelegenheit bekomme, unbemerkt Geld aus der Kasse zu stehlen. Richter Feldhaus: „Mehr war nicht nachzuweisen.“ Dem 23-Jährigen, bislang nicht vorbestraft, hatte der psychiatrische Gutachter Dieter Oswald eine positive Prognose ausgestellt. Hier erkannte die Kammer auf einen minder schweren Fall.