Essen. Ein Mann hat die Tochter (17) seiner Lebensgefährtin im Schlaf sexuell missbraucht. Dafür muss er nun zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

  • 48-Jähriger legte sich nachts ins Bett der Tochter seiner Lebensgefährtin und missbrauchte die 17-Jährige sexuell
  • V. Strafkammer sah keine Chance für Bewährung: „Wie soll das gehen bei 25 Einträgen im Vorstrafenregister?“
  • Mann muss jetzt für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis

Für eine Bewährung sah die V. Strafkammer keine Chance. So muss der Mann, der die 17-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht hatte, für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Bei diesem Strafmaß ist die Bewährung schon rechtlich ausgeschlossen, weil diese Chance nur bei Strafen bis zu zwei Jahren Haft möglich ist. Auf dieses niedrigere Strafmaß hatte Verteidigerin Susanne Rüsken plädiert. Doch Richter Volker Uhlenbrock betonte, dass die Strafkammer selbst dann kein einziges Argument für eine Bewährung gefunden hätte: „Wie soll das gehen bei 25 Einträgen im Vorstrafenregister?“

Nicht bereit, sich an Gesetze zu halten

Aufgelistet sind darin keine schwerwiegenden Straftaten. Trunkenheit und Fahren ohne Führerschein finden sich. Die Delikte zeigen aber, dass der heute 48-­Jährige nicht bereit ist, sich an Gesetze zu halten.

So war es auch am 1. März 2013. Die Freundin des Angeklagten hatte sich schlafen gelegt, die 17-Jährige war im Bett. Da kam der Freund ihrer Mutter und fragte, ob er sie am Rücken kraulen dürfe. Sie erlaubte es. „Kein Problem, das hatte er schon öfter gemacht“, erklärte sie im Prozess.

Opfer ist intelligenzgemindert

Die junge Frau gilt als geistig behindert, ist intelligenzgemindert, leidet an epileptischen Anfällen und arbeitet in einer Behindertenwerkstatt. Während ihrer Zeugenaussage ist ihr diese Behinderung aber kaum anzumerken.

Während des Kraulens sei sie eingeschlafen, hatte sie weiter erzählt. Wach geworden sei sie, als sie den sexuellen Missbrauch körperlich spürte. „Was machst Du da?“, hätte sie ihn sofort zur Rede gestellt. „Nichts“, hätte er gesagt und sei gegangen.

Am nächsten Morgen erzählte sie ihrer Mutter von der Tat. Diese reagierte sofort. Sie warf den Freund raus und ging mit ihrer Tochter zur Polizei. Doch kurz danach änderte sie ihre Einstellung und nahm den Lebensgefährten wieder auf. „Aus Mitleid“, so hatte sie ihren Schritt vor Gericht erklärt. Das hatte Folgen. Die 17-Jährige meldete sich bei der Polizei und sagte, sie hätte kein Interesse daran, für seine drohende Inhaftierung verantwortlich zu sein. Was sie gesagt habe, stimme aber.

Die Staatsanwaltschaft hatte schließlich über DNA-Spuren des Angeklagten den Sexualakt belegen können. Das dürfte der Grund gewesen sein, dass er sich zu Prozessbeginn am 18. April zum Geständnis entschlossen hatte.