Essen. Sie schlief. Da missbrauchte er die geistig behinderte Tochter seiner Lebensgefährtin. Vor Gericht gestand der Mann jetzt die Tat.

Drei Jahre ließ er sie im Ungewissen. Drei Jahre lang musste sie sich rechtfertigen, dass sie dem Freund ihrer Mutter vorwarf, sie als 17-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Erst am Montag gestand er seine Tat. Vor der V. Kammer entschuldigte er sich, blieb aber einsilbig bei seinem Motiv: „Ich kann mir das selbst nicht erklären.”

Als geistig behindert gilt die heute 20-Jährige. Sie ist intelligenzgemindert, leidet an epileptischen Anfällen und arbeitet in einer Behindertenwerkstatt. Ihre Aussage macht sie mit klaren Worten, eine Behinderung ist ihr kaum anzumerken: Sie hatte am Abend des 1. März in ihrem Zimmer im Bett gelegen, die Mutter schlief schon. Da kam der Lebensgefährte der Mutter zu ihr und fragte, ob er sie am Rücken kraulen dürfe. Sie ließ es zu, weil er das öfter gemacht hatte. Dann schlief sie ein.

Aus Mitleid den Freund wieder aufgenommen

Sie erzählt weiter. Plötzlich sei sie wach geworden, habe gespürt, dass der damals 45-Jährige sie missbrauchte. „Was machst du da?”, habe sie gerufen. Er sei schnell aufgestanden und gegangen. Am nächsten Tag habe sie es der Mutter erzählt, die habe die Polizei informiert. Spuren seien gesichert worden, der Freund habe gehen müssen.

Eigentlich der richtige Weg. Doch nach wenigen Wochen nahm die Mutter den Angeklagten wieder auf. „Aus Mitleid”, sagt diese heute. Ja, sie hätte gezweifelt, wer Recht habe. Aber ihre Tochter sei von den Vorwürfen nie abgerückt. Zwei Jahre lang blieb der Mann noch bei ihr, in einem Haushalt mit der Tochter.

Die Mutter schildert ihren Freund als einen Mann, der viel Alkohol getrunken habe. Das weist der zurück. Er betont auch, dass er bis zu seiner Festnahme vor wenigen Monaten immer gearbeitet hätte. Allerdings hat er viele Vorstrafen angesammelt. 25 stehen im Register. Nichts Großes. Trunkenheit, Fahren ohne Führerschein.

DNA beweist die Sexualtat

Des Missbrauchs überführt wurde er letztlich, weil es seine DNA-Spuren waren, die den Geschlechtsakt belegten. Staatsanwalt Gabriel Wais verweist darauf, dass er das DNA-Material der Tochter ein halbes Jahr nach der Tat nur gegen den Widerstand der Mutter mit einem Beschluss des Amtsgerichtes untersuchen konnte. Warum sie damals nicht zugestimmt habe, fragt er die Mutter. Die Antwort wirkt hilflos, ein wenig patzig: „Das kann ich heute nicht mehr sagen.” Der Prozess wird fortgesetzt.