Essen. Die Beweise reichten nicht. Das Gericht sprach einen 41-Jährigen vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs frei.

Die Vorwürfe der Anklage klangen gewaltig, doch übrig blieben nur zwei vergleichsweise gering wiegende Taten. Deshalb verurteilte das Landgericht den 41 Jahre alten Krayer lediglich wegen Besitzes von Kinderpornografie und Anstiftung zum sexuellen Missbrauch eines Kindes zu einer Haftstrafe von zehn Monaten mit Bewährung. Von den Vorwürfen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Vergewaltigung seiner Ex-Ehefrau sprach es ihn frei.

„Es bleibt offen, ob den Kindern etwas passiert ist“, sagte Richterin Luise Nünning im Urteil der V. Strafkammer. Ähnlich lautete das Fazit bei der mutmaßlichen Vergewaltigung der Ehefrau. Laut Anklage hatte die Mutter der Nachbarsfamilie Anfang des Jahres von ihren Kindern gehört, dass diese von dem Angeklagten missbraucht worden seien, wenn sie bei ihm übernachteten. Sie ging zur Polizei, der Nachbar kam in U-Haft. Kurz darauf meldete sich die Ex-Frau: Sie hätte keine Angst mehr und wolle anzeigen, dass er sie 1998 und 2004 vergewaltigt hätte.

Aussagen wichen ab

Doch im Prozess wichen die Aussagen der drei Kinder, sieben bis 15 Jahre alt, wie die der Ex-Frau von den polizeilichen Aussagen ab. „Das Problem ist das Erinnerungsvermögen kindlicher Zeugen“, betonte Richterin Nünning. Und die Ex-Frau hatte im Gerichtssaal von einer Vergewaltigung mit Handschellen gesprochen, obwohl sie davon der Polizei nichts erzählt hatte. Wenn aber Aussage gegen Aussage steht, lassen sich auf abweichende Angaben keine Verurteilungen stützen. Der Kammer reichten die Beweise nicht aus.

Anders die Beweislage bei der Kinderpornografie: Bei der Hausdurchsuchung hatte die Polizei Computer mit Kinderpornos sichergestellt. Hinzu kamen Fotos eines Mädchens in Porno-Pose. Schnell ermittelte die Polizei, dass eine Frau aus Hessen auf Wunsch des Angeklagten, mit dem sie bei Facebook verkehrte, ihre Tochter so fotografiert hatte. Die 40 Jahre alte Hausfrau, gegen die in Hessen ermittelt wird, kam mit ihrem Anwalt – und schwieg.

Schon Staatsanwalt Gabriel Wais hatte nur zehn Monate Haft mit Bewährung beantragt. Verteidiger Nikolai Odebralski sah lediglich für die Pornofotos der fremden Kinder eine Geldstrafe als angemessen an. Nur Nebenklageanwalt Tobias Degener gab sich von der Aussage der drei Kinder überzeugt und forderte neun Jahre Haft. Das überzeugte die übrigen Juristen im Saal nicht.