Essen. . Ausgerechnet die Mutter schoss von ihrer Sechsjährigen pornografische Fotos. Für einen Mann, der sich jetzt vor Gericht verantworten muss.
Angeklagt sind drei Tatkomplexe: Vergewaltigung der Ehefrau, sexueller Missbrauch von drei Nachbarkindern und Besitz kinderpornografischer Bilder. Aber gerade der letzte Punkt, für den der 41-jährige Krayer auch vor der V. Strafkammer steht, offenbart eine weitere traurige Geschichte: Ausgerechnet die eigene Mutter soll ihre sechsjährige Tochter auf Wunsch des Angeklagten fotografiert und zu Porno-Posen veranlasst haben.
Die beiden ersten Vorwürfe weist der 41-Jährige zurück: Da sei nichts dran. Für die Kinderpornografie ergreift Verteidiger Nikolai Odebralski das Wort: „Dazu sagt er nichts.“
Aufmerksame Mutter zeigte ihn an
In Kray hatte der Angeklagte in einem Haus mit einer Familie gelebt, die sechs Kinder hat. Gut befreundet war sie mit ihm, der Kraftfahrer war sogar Pate eines Kindes. Regelmäßig übernachtete eines bei ihm. Dabei sollen drei, heute zwischen sieben und 15 Jahre alt, von ihm sexuell missbraucht worden sein.
Weil die Mutter der Kinder aufmerksam war, kam es zur Anzeige. Ihr war aufgefallen, dass diese nicht mehr zum Nachbar wollten. „Sie lehnten es ab, bei ihm zu übernachten“, erzählt die 40-Jährige dem Gericht. Sie fragte nach und hörte von den Kindern, dass diese vom Angeklagten missbraucht worden seien. Danach ging sie zur Polizei.
Der Angeklagte kam in U-Haft, da erschien seine frühere Ehefrau und erstattete ebenfalls Anzeige: Jetzt habe sie keine Angst mehr vor ihm und müsse erzählen, dass er sie vergewaltigt hätte. 1998 sei das gewesen.
Pornografische Aufnahmen
Schließlich entdeckte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung vier pornografische Aufnahmen eines kleinen Mädchens auf der Festplatte seines Computers. Sie ermittelte, dass diese von einer Facebook-Freundin des Angeklagten aus Hessen stammten. Ja, sagte diese Frau, gegen die in Hessen Ermittlungen laufen, sie habe diese Bilder selbst von der Tochter geschossen, weil der Angeklagte es gewünscht hätte.
Strafrechtlich kann dieser bislang Punkte sammeln. Die Aussagen der Nachbarkinder über die länger zurückliegenden Fälle sind juristisch zu allgemein. Auf Antrag von Staatsanwalt Gabriel Wais hob das Gericht deshalb den Haftbefehl gegen den Angeklagten auf. Für den Prozess sind noch zwei weitere Tage geplant.