Essen. Zu den befürchteten Einschränkungen für Wassersportler am Baldeneysee kommt es nicht.

Per Verordnung hat die Bezirksregierung Düsseldorf jetzt Überschwemmungsgebiete entlang der Ruhr in Essen festgelegt. Damit sind jene Flächen definiert, die bei einem Hochwasser, wie es statistisch einmal in 100 Jahren auftritt, unter Wasser stehen würden.

Ein erster Entwurf hatte insbesondere unter Wassersportvereinen am Baldeneysee für Unruhe gesorgt. Die Gemüter beruhigten sich jedoch schnell wieder, nachdem die Aufsichtsbehörde auf Intervention des Ruhrverbandes ihre ursprüngliche Berechnung noch einmal überprüfte und letztlich auch korrigierte. Am Baldeneysee wird der Status quo weitestgehend festgeschrieben, heißt es beim Ruhrverband.

Gebäude genießen Bestandsschutz

Ruhraufwärts weist die Verordnung die Heisinger Aue als Überschwemmungsgebiet aus, deren natürliche Funktion eben darin besteht. Am Heisinger Ruhrufer fallen kleinere Flächen unter den Hochwasserschutz.

Die betroffenen Flächen dürfen weder erhöht noch vertieft werden, auch ist das Lagern von Gegenständen, die verhindern könnten, dass das Hochwasser abfließt, untersagt. Gebäude genießen Bestandsschutz, bauliche Veränderungen bedürfen allerdings einer Genehmigung. Neue Bebauungsgebiete ausweisen darf die Stadt in Überschwemmungsgebieten nicht.

Die Festlegung von Überschwemmungsgebieten soll dem Schutz vor Hochwasser dienen. Einzusehen sind sie online hier.