Fünf Jahre Haft für Attentat auf Profiboxer Manuel Charr
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Essen. Gericht in Essen verurteilt 25-jährigen Attentäter nach Schuss auf Profiboxer Manuel Charr zu fünf Jahren Haft. Verteidiger forderte Bewährungsstrafe.
Youssef H. (25) hatte Boxer Charr im September 2015 in Altendorf mit einem Schuss lebensgefährlich verletzt
Geständiger Amateurboxer hatte Tötungsabsicht bestritten: Er habe Charr nur ins Bein schießen wollen
Gericht verurteilt Attentäter zu fünf Jahren Haft. Verteidiger forderte Bewährungsstrafe
Knapp sieben Monate nach einem Attentat auf Profiboxer Manuel Charr ist ein 25-jähriger Mann aus Essen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte gestanden, in einem Döner-Imbiss in Essen auf Charr geschossen zu haben. Der Boxer war durch einen Bauchschuss schwer verletzt worden. Das Urteil vom Montag lautet auf gefährliche Körperverletzung.
Die beiden Männer kennen sich aus der Boxerszene. Hintergrund der Tat war ein Streit um ein Facebook-Video, das die Niederlage Charrs gegen den Letten Mairis Briedis zeigt. Richter Andreas Labentz bezeichnete die über das Internet geäußerten wechselseitigen Beleidigungen als einen "an Peinlichkeit nicht zu überbietenden Hahnenkampf".
Ärzte retteten Manuel Charr in sechsstündiger Not-OP
Im Prozess um das Attentat auf den Essener Profiboxer Manuel Charr hatte die Staatsanwaltschaft am Montagvormittag sechs Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. Der Verteidiger von Youssef H. (25) plädierte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der Angeklagte hatte gestanden, im September 2015 auf Charr geschossen zu haben. Eine Tötungsabsicht hat er dabei allerdings bestritten. Er habe Charr nur ins Bein schießen wollen.
Manuel Charr war aber durch einen Schuss in den Unterbauch schwer verletzt worden. Die Ärzte hatten den 31-Jährigen in einer sechsstündigen Notoperation gerettet. Hintergrund der Tat war ein Streit um ein Facebook-Video, auf dem die Niederlage Charrs gegen den Letten Mairis Briedis zu sehen war.
Der Angeklagte hatte Charr am Rande des Prozesses 15.000 Euro Schmerzensgeld angeboten. Das schlug der Boxer allerdings aus. "Ich habe ihm verziehen", sagte Charr am Montag erneut bei einer Zeugenvernehmung. "Es würde mir überhaupt keine Freude machen, das Geld auszugeben."
Die Anklage sieht in dem Angebot keinen ernst gemeinten Täter-Opfer-Ausgleich. Man habe eher das Gefühl, Charr wolle den Prozess in eine "PR-Veranstaltung" umwandeln, sagte Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens. (dpa)
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