Essen. . Jugendkontaktbeamte der Polizei bieten an Schulen Info-Veranstaltungen zu Cyber-Mobbing an: „Wer mobbt, kann strafrechtlich belangt werden.“
„Mobbing“ ist nicht strafbar. Im Gesetz findet sich zumindest kein entsprechender Tatbestand. „Aber wer mobbt, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden“, betont Kriminalhauptkommissar Michael Ebeler. Bei seinen Besuchen an Essener Schulen macht er das den Jugendlichen immer wieder klar: „Viele Schüler sind darüber überrascht.“ Besonders beim Cyber-Mobbing, bei dem andere über das Internet oder per Smartphone bloßgestellt und schikaniert werden, fehlt vielen Jugendlichen das Unrechtsbewusstsein (zum Artikel über einen Fall aus Essen / zum Artikel Mobbing ist Gewalt: „Kein Kind kommt da alleine raus“). Doch die im Netz verbreiteten Lügen oder die gehässigen Textnachrichten – all das sind weder Streiche noch Kavaliersdelikte.
SMS können Beweismittel sein
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist“, macht sich der üblen Nachrede schuldig. Und kann „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe [...] bestraft“ werden. So besagt es Paragraph 186 Strafgesetzbuch; in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sich Beleidigung (§ 185 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) finden. Auch sie können auf Mobber angewendet werden. Und wer peinliche Partyfotos ohne Einwilligung versendet, verstoße gegen das „Recht am eigenen Bild“, betont Ebeler.
„Wir können uns auch einen richterlichen Beschluss besorgen, um nach Tatmitteln zu suchen“, erklärt der Polizist. Bei einer solchen Hausdurchsuchung stelle man Handys, Notebooks und PCs sicher und werte sie aus; bis zu einem halben Jahr könne das dauern. Schlimmer als der Verzicht auf die Geräte sei naturgemäß die drohende Bestrafung. Die Polizei kann auch die Smartphones von Kindern einziehen, die unter 14 Jahre alt und damit noch nicht strafmündig sind. Lehrer dürfen den Inhalt von Schüler-Handys dagegen nur mit einem Okay der Eltern einsehen.
Cyber-Mobbing: Eltern sollten Beweismaterial sichern
Bei ihren Besuchen an Schulen erklären die insgesamt drei Jugendkontaktbeamten der Essener Polizei auch, „was Mobbing mit einem jungen Menschen macht“. Dass es etwa schwere psychische Störungen auslösen kann. Er spreche auch die an, die nicht zu den Tätern zählen, aber schweigen, weil sie vielleicht Angst haben, selbst Opfer zu werden, sagt Ebeler: „Ich sage, dass sie mitverantwortlich sind, dass sie die Täter schweigend unterstützen.“
Neben solcher Aufklärungsarbeit bieten Ebeler und seine Kollegen an vielen Schulen monatliche Sprechstunden für Eltern, Lehrer und Schüler an. Dort kommen häufig konkrete Fälle von Mobbing zur Sprache. Längst nicht immer lassen die sich mit dem pädagogischen Instrumentarium oder einer Gelben Karte der Beamten stoppen.
„Nicht selten raten wir den Betroffenen dann, die Täter anzuzeigen.“ Vor allem, wenn die Mobbing-Attacken wochen- oder monatelang anhalten und sich die Akteure uneinsichtig zeigten. Michael Ebeler schätzt, dass es in etwa der Hälfte der Fälle zur Anzeige komme. Bestraft werden Mobber mit richterlicher Ermahnung, Sozialstunden, Wochenend- oder Dauerarrest von vier Wochen. In manchen Fällen droht ihnen zudem ein Schulverweis. Eltern rät die Polizei, beleidigende oder drohende E-Mails und SMS als Beweismaterial zu sichern.
Gemobbt wird an jeder Schulform
An vielen Schulen gebe es inzwischen auch eine gute Präventionsarbeit mit eigenen Medienscouts oder Schulsozialarbeitern und mit Besuchen vom Medienpädagogen des Jugendamtes, lobt Ebeler.
Der Bedarf ist da: Jeder fünfte Jugendliche sei schon einmal von Hassattacken im Netz betroffen gewesen, hieß es jüngst beim CyberMobbing-Kongress in Berlin. Und Ebeler sagt, dass er schon an jeder Schulform im Einsatz gewesen sei – ob Förderschule oder Gymnasium, Mobbing gebe es überall.