Gelsenkirchen. Ein 51-jähriger Gelsenkirchener hatte eine 13-Jährige über Whatsapp aufgefordert, ihm pornografische Videos zu schicken. Nun wurde er verurteilt.

  • Schöffengericht verurteilt 51-Jährigen zu eineinhalb Jahren Haft mit Bewährung und Sexualtherapie
  • Ermittler entdeckten Kinderpornos auf Computer des Gelsenkircheners
  • Auf WhatsApp forderte Täter 13-Jährige einen Monat lang immer wieder zu pornografischen Aktivitäten auf

Der Oma sei Dank. Weil sie auf dem Smartphone ihrer 13 Jahre alten Enkelin aus Altenessen einen Sex-Chat mit einem älteren Mann entdeckt hatte, landete ein 51-jähriger Gelsenkirchener vor dem Amtsgericht. Das Schöffengericht verurteilte ihn am Montag zu eineinhalb Jahren Haft mit Bewährung und verpflichtete ihn zu einer Sexualtherapie.

Trotz guter Beweislage, bei einer Wohnungsdurchsuchung hatte die Polizei im Januar 2015 kinderpornografische Fotos auf seinem Computer entdeckt, gab sich der Angeklagte als Unschuldslamm. Rechtsanwalt Andreas Wieser hatte für ihn zwar ein Geständnis abgelegt, doch sein Mandant schwächte es später ab.

"Das bin eigentlich nicht ich"

Nein, er hätte die Kinderpornos nicht auf seinen Rechner geladen: „Ich weiß nicht, wo die herkommen.“ Und die anderen Straftaten? „Das bin eigentlich nicht ich.“

Mit dieser Bewertung stand der massige Mann, der sich als „arbeitssuchend“ bezeichnet, allerdings ziemlich alleine. Dass die Bilder nicht von Zauberhand auf seinem Computer abgespeichert worden waren, bedurfte keiner weiteren Erörterung.

Bilder von „Kleinstkindern“

Was sie zeigten, wertete das Gericht später strafschärfend. Richterin Gauri Sastry: „Es geht immer um Kleinstkinder in eindeutigen Posen.“ Eindeutig war auch der Chatverkehr zu sehen, der dank der Großmutter bekannt geworden war. Auf Whatsapp forderte der 51-Jährige die minderjährige Altenessenerin Anfang 2014 etwa einen Monat lang immer wieder zu pornografischen Aktivitäten auf.

Mehrfach reagierte die 13-Jährige nicht. Dann schickte sie ihm doch ein entsprechendes Video zu. Er reagierte prompt, bat um ein weiteres, aber in etwas hellerer Umgebung. Er forderte sie auch auf, sich mit ihm zu treffen. Dazu kam es wohl nicht.

Ein wenig verwundert, so schien es, hörte das Gericht vom Angeklagten, dass dieser als Geschiedener allein mit seiner 16-jährigen Tochter zusammenlebe. Auch seine Nichte sei öfter zu Besuch. Er bejahte die Frage von Richterin Sastry, ob das Gelsenkirchener Jugendamt Kontakt zu ihm halte. Im Bewährungsbeschluss setzt das Gericht auf Sicherheit: Der Angeklagte bekommt einen Bewährungshelfer, muss eine Sexualtherapie beginnen und 50 Stunden gemeinnützig arbeiten.