Essen. Im Streit um Gebühren für das Kronenberg Center haben Stadt Essen und Metro einen Vergleich geschlossen. Gericht kritisierte Aktenführung der Stadt.

Der juristische Kleinkrieg um das Kronenberg Center an der Haedenkampstraße in Essen-Altendorf ist beendet. Am Montag schlossen die Stadt und der Eigentümer, die zur Metro-Gruppe gehörende „Asset Management Services GmbH“ vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Vergleich. Wegen schlampiger Aktenführung hätte die Kommune einen von drei Prozessen verloren. Der Konzern konnte daher eine Erstattung von 50.000 Euro von insgesamt bereits bezahlten Baugebühren in Höhe von 370.000 Euro durchsetzen.

Das riesige Einkaufszentrum mit einer Fläche von 24.500 qm und 700 kostenfreien Parkplätzen war im Herbst 2013 in Betrieb gegangen. Der neue Einkaufstempel im Krupp-Gürtel mit Großgeschäften wie Real, Deichmann, Gartencenter und dm-Markt und 21 kleineren Lokalen in der Nähe der B 224 verschlang nicht nur an reinen Baukosten Millionensummen. Für drei Bauabschnitte veranschlagte die Gemeinde für Bauaufsicht, Abnahmen und Bauzustandsbesichtigungen jeweils die gesetzlich maximale Gebühr, insgesamt 370.000 Euro.

Gesetz erlaube Ausschöpfen des Gebührenrahmens

Der Konzern zahlte, beanstandete aber, dass immer ohne nachvollziehbare Begründung die Höchstgebühr festgesetzt worden war. Die Metro hat in diesem Bereich Erfahrung: Städte wie Bochum oder Dortmund hatten bei vergleichbaren Objekten ihr Ermessen nicht so ausgereizt, sondern sich mit bescheideneren Prozentsätzen zufrieden gegeben.

An diesem Punkt setzte die Kritik der Richter nicht an. Natürlich hätte die Kommune auch geringere Werte ansetzen können, meinte der Vorsitzende. Doch eben nicht müssen. Wenn andere Gemeinden preiswerter kalkulierten, könne man das der Stadt Essen nicht anlasten. Das Gesetz erlaube halt das Ausschöpfen des Gebührenrahmens.

„Sie müssen doch dokumentieren, wofür Sie was verlangen“

Was die Kammer aber beinahe fassungslos staunen ließ, war der Umstand, dass die Bauaufsicht der Behörde in einem Fall, in dem es um 69.000 Euro ging, jegliche ordentliche Aktenführung vermissen ließ. „Sie müssen doch dokumentieren, wofür Sie was verlangen“, stellte der Vorsitzende klar. Es fehlte in der Akte und im Bescheid jeder Hinweis, was die Stadt für die verlangten 69.000 Euro getan hatte. Dabei lag natürlich die Vermutung nahe, dass zum Beispiel für die Bauabnahme und Baubesichtigungen eines Teils des Real-Marktes Arbeitsaufwand bei der Stadt entstanden war. Nur jeder, der Geld haben will, muss auch belegen, wann er was getan hat. Da hätten schon wenige klare Sätze gereicht. In den beiden anderen Verfahren gelang das ja auch.

So hatten die Metro-Vertreter einen Punkt, auf dem sie herumreiten konnten. Der Abschlag von 50.000 Euro schien dann auch dem Gericht angemessen. Wobei die Stadt eine weitere Kröte schlucken musste. Sie muss vom Gesamtstreitwert von 370.000 Euro außerdem ein Drittel der Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Das wird einige weitere tausende von Euro kosten.

Metro darf diesen Vergleich bis Jahresende widerrufen. Das Unternehmen wird davon wahrscheinlich nach Auskunft seiner Vertreter aber keinen Gebrauch machen, denn der Konzern hat viel Geld gespart. Ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk der Stadtverwaltung.

AZ.: u.a. 5 K 5594/13