Essen. Bei einer Telefonaktion zum Thema Einbruch beantworteten Polizei-Experten Fragen der Anrufer. Tipps zu technischen Maßnahmen an Fenstern und Türen.
Durch Fenster, Balkon- und Wohnungstüren oder Kellereingang gelangen Einbrecher in Essen täglich in Wohnungen und Häuser. Wie Bewohner diese sicher machen können, dazu berieten die Kriminalhauptkommissare Jürgen Dahles und Michael Fuchß zahlreiche WAZ-Leser. Bei einer Telefonaktion beantworteten die Experten für technische Prävention Fragen.
Unsere Hausgemeinschaft hat beschlossen, die Haustür nachts nicht abzuschließen, damit wir im Notfall hinaus und Sanitäter ins Haus hinein können. Aber mit Blick auf Einbrecher macht mir das Sorge. Darf ich die Tür abschließen?
Jürgen Dahles: Es gibt keine rechtliche Grundlage, so dass die Eigentümer sich wie in Ihrem Fall einigen müssen. Die Lösung könnte aber ein Automatikschloss sein, das immer automatisch verriegelt, sobald es zufällt. Dann ist es von außen nur mit dem Schlüssel zu öffnen. Von innen aber geht das allein mit der Türklinke und aus der Wohnung per Türöffner. Mindestens ebenso wichtig ist es, Kellereingänge etwa an Hausrückseiten zu sichern.
Wie sichere ich die Wohnungstür?
Michael Fuchß: Man kann die Wohnungstür mit einem Querriegel sichern, der innen angebracht wird. Alternative ist eine Mehrfachverriegelung, die mit einer Hinterwandsicherung kombiniert werden sollte. Das sind Bolzen, die bei geschlossener Tür nicht sichtbar sind, sie verhindern aber das Aufhebeln.
Ich möchte meine Balkontür und meine Fenster sicher machen, lohnt sich ein abschließbarer Griff?
Fuchß: Nein, allein reichen die nicht. Beim Neueinbau empfehlen wir einbruchshemmende Fenster. Bereits eingebaute Fenster lassen sich nachrüsten mit aufschraubbaren Schlössern, die am Rahmen befestigt werden. Eine andere Option sind einbruchshemmende Beschläge, ergänzt wird das System mit abschließbaren Griffen.
Wer bei uns durchs Rollgaragentor ins Haus geht, gelangt durch eine Tür zu den Kellern und in den Flur. Sollte man diese Tür abschließen?
Dahles: Zunächst sollte geklärt werden, ob Brandschutzgründe dagegen sprechen. Grundsätzlich ist es schwer, Bereiche zu schützen, die für viele zugänglich sind. Besser wäre es, sich besonders auf die Wohnungstür zu konzentrieren.
Ich wohne bei einer Wohnbaugesellschaft, darf ich als Mieter meine Wohnungstür sicher machen?
Dahles: Ob Sie bei einer Gesellschaft oder einem Privatvermieter wohnen, Sie müssen mögliche Maßnahmen immer erst mit dem Eigentümer absprechen.
Lohnt sich eine Alarmanlage?
Dahles: Eine Alarmanlage meldet den Zustand, verhindert aber den Einbruch nicht. Wir raten daher zur mechanischen Absicherung. Wer allerdings ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis hat oder wertvolle Gegenstände, der kann zusätzlich eine Alarmanlage installieren.
Wie verhält man sich, wenn man selbst einen Einbrecher erwischt?
Fuchß: Wenn Sie nach Hause kommen und ein Täter ist im Haus ist, bleiben Sie draußen und rufen die Polizei. Wenn Sie zu Hause sind und ein Einbrecher steigt ein, was sehr selten passiert, suchen Sie keine Auseinandersetzung. Sie können Geräusche machen, das Licht einschalten, damit der Täter merkt, es ist jemand da. Ziehen Sie sich dann aber in einen Raum zurück, um die 110 zu wählen. Spielen Sie nicht Polizei!