Essen. Landesarbeitsgericht bestätigt: Der Betriebsübergang von Wolff auf Nelson Müller im Wallberg war unwirksam. Der Streit geht in die nächste Instanz.
Der Wallberg-Streit wird ein Fall für das Bundesarbeitsgericht. Der frühere Pächter, die Wallberg Gastronomie & Catering GmbH, hinter der als Hauptgesellschafter Klaus Wolff steht, musste am Mittwoch vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf die nächste juristische Schlappe einstecken: Wie das Arbeitsgericht Essen hält auch das Landesarbeitsgericht den Betriebsübergang von Wolff auf Sternekoch Nelson Müller für unwirksam. Nach Meinung des Gerichtes war das Unterrichtungsschreiben, in dem Wolff seine Mitarbeiter über den Betriebsübergang informierte, unvollständig. Müller hatte die Gastronomie in der Philharmonie am 1. September 2014 übernommen, war aber nach nur sieben Monaten, Ende März, wieder ausgestiegen. Seither ist das Wallberg geschlossen.
Das Urteil vom Mittwoch hat für Wolff teure Folgen. Denn die zwölf klagenden Mitarbeiter waren demnach weiter bei ihm angestellt. Zwar hat die Wolff-Gruppe ihnen mittlerweile gekündigt, allerdings muss sie ihnen bis zum Ende der Kündigungsfrist noch jeweils drei bzw. vier Monatslöhne zahlen. Das summiert sich zu einem fünfstelligen Betrag. Eine Wolff-Sprecherin kündigte am Mittwoch umgehend Revision an. Der Anwalt der Kläger, Christian Nohr, gab sich indes gelassen: „Ich bin mir sehr sicher, dass auch das Bundesarbeitsgericht die Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung bestätigen wird.“
Wolff-Gruppe: "Wir wären dabei"
Nach über einem Jahr kann Klaus Wolff, der u.a. auch die Gastronomie im Folkwang und im Grillo betrieben hatte, also noch längst keinen Haken hinter seinem Philharmonie-Abenteuer machen. Es wird Monate bis zum BAG-Urteil dauern. Im Falle einer Niederlage will der Stuttgarter außerdem den Schaden bei der Stadt bzw. Nelson Müller einklagen. Ein Ende des Prozessreigens rund ums Wallberg ist nicht abzusehen.
Die Anwälte von Müller und der Stadt saßen am Mittwoch übrigens als Beobachter im Prozess. Die Vorsitzende Richterin soll den Beteiligten geraten haben, sich angesichts der komplexen Zusammenhänge rund um das Wallberg an einen Tisch zu setzen. „Wir wären dabei“, sagte die Sprecherin der Wolff-Gruppe. Dass es dazu kommt, ist aber eher unwahrscheinlich. Müller klagt bereits vor dem Landgericht gegen den Wallberg-Verpächter – die städtische Grundstücksverwaltung GVE. Auch er will seinen Schaden ersetzt bekommen. Die GVE wiederum prüft, ob sie ihren ehemaligen Geschäftsführer Andreas Hillebrand dafür in die Pflicht nehmen kann.
Nohr will nach dem Urteil von Mittwoch nicht lange fackeln und die Löhne der Mitarbeiter nun bei Wolff einklagen. „Das ziehen wir jetzt durch.“