Essen. . Die eilige Bombenentschärfung auf einem Sportplatz verwunderte Anfang der Woche viele Essener. Die Blindgänger-Suche aber sei auch beim Bau eines mobilen Zeltdorfes für Flüchtlinge Pflicht, so die Stadt.
Als am Montag ein Blindgänger auf der Sportanlage am Berthold-Beitz-Boulevard entdeckt und sogleich entschärft wurde, wunderte sich manch einer über die Hektik. Vor allem direkte Nachbarn und einige, die dort einst Fußball spielten, fragten sich: Wann sind die Blindgänger eigentlich gefährlich? Und warum wird die Bombe auf dem ehemaligen Sportplatz erst entschärft, nachdem die Stadt dort ein Zeltdorf plant?
Grundsätzlich gelte, dass Bomben, die gut verpackt unter der Erde liegen, die nicht erschüttert werden, extrem geringe Gefahren bergen, erklärt Stefanie Klockhaus, Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf, bei der auch der zuständige Kampfmittelbeseitigungsdienst angesiedelt ist. Dieser verfügt über rund 230.000 Luftbilder der Alliierten aus den Kriegsjahren. Diese werden nach Bedarf ausgewertet, wenn entsprechende Anträge eingehen. Besteht ein Verdacht auf einen Blindgänger, folgt die Überprüfung mit Detektoren oder durch Sondierungsbohrungen. Bestätigt sich der Verdacht, müssen die Bomben „unverzüglich“ entschärft werden. So will es ein Erlass der Bezirksregierung.
Gefahr bei Erschütterung
„Wenn 22 Leute hinter einem Ball herlaufen, ist das nicht das Ausmaß, das eine Bombe auslöst“, sagt Stefanie Klockhaus. Gefährlich könne es erst dann werden, wenn schweres Gerät die Erde bewegt oder Erdmassen ins Rutschen geraten. Daher müssen beispielsweise Baugrundstücke vor Baubeginn untersucht werden. Allerdings wird dort im Gegensatz zum Flüchtlingsdorf in der Regel Erdreich abgetragen. Warum also diese Überprüfung vor dem Bau des Zeltdorfes?
„Bei allem, was baugenehmigungspflichtig ist, müssen Bauherren die Auswertung des Geländes durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst nachweisen, bevor sie einen Bauantrag stellen können“, erklärt Stadtsprecherin Jeanette von Lanken. Diese Pflicht gelte zwar nicht beim Gartenhaus aus dem Baumarkt, bei den Zeltdörfen aber durchaus. Bei vielgenutzten Sportplätzen hingegen gebe es dafür keinen Grund und auch keine Vorschrift, diese nach Blindgängern abzusuchen. Anders liegt ein aktueller Fall an der Andreasschule in Rüttenscheid, wo eine Erweiterung der Gebäude geplant ist. Dort hat die Auswertung der Luftbilder einen Verdacht ergeben.
Nun läuft der Unterricht zunächst bis kurz vor den Herbstferien weiter, bevor Sondierungen anstehen, hat die Stadt gerade auch den Eltern mitgeteilt. Dass zwischen einem Verdacht und der Überprüfung Wochen liegen, das sei nicht ungewöhnlich, wenn Umstände dieses erfordern, sagt Stefanie Klockhaus. Bis dahin sei noch kein Erdreich erschüttert oder bewegt worden, daher bestehe kein Grund zur Besorgnis.
Erlass regelt „unverzügliche“ Entschärfung
Vor Baubeginn müssen auch Bürger bei der Ordnungsbehörde einen Antrag auf die Luftbildauswertung stellen. Die Stadt leitet diesen an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weiter. Das Ergebnis gebe es laut Bezirksregierung Düsseldorf innerhalb von vier Wochen. Erst mit diesem Dokument können Bauanträge gestellt werden.
Bestätigt sich hingegen ein Verdacht, muss die Bombe „unverzüglich“ entschärft werden. So will es ein Erlass der Bezirksregierung seit 2014. Bomben werden in der Regel am gleichen Tag entschärft. Mit dieser Änderung wolle die Bezirksregierung dem Eindruck entgegenwirken, dass von Bomben mit konventionellen Aufschlagszündern keine unmittelbare Gefahr ausgehe. Immerhin seien die Zünder der Blindgänger seit Jahrzehnten verschiedenen Umwelteinflüssen ausgesetzt. Bis zum Erlass galt die Eile bei der Entschärfung ausschließlich für Bomben mit Säurezünder, die als deutlich gefährlicher gelten.