Essen. . Der Prozess der Entsorgungsbetriebe Essen gegen den ehemaligen Ratsherrn Harald Hoppensack steht vor der Beweisaufnahme. Die Verteidigung denkt nun über ein Angebot nach.

Der Zivilprozess der Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) gegen ihren einstigen IT-Berater, den ehemaligen SPD-Ratsherrn Harald Hoppensack, wird weiterhin vor dem Landgericht Essen. Richter Dieter Süß-Emden wies das Ansinnen von Hoppensacks Anwalt Harald Wostry, den Streit vor dem Arbeitsgericht auszutragen, als unbegründet zurück.

Der Rechtsbeistand hatte zum Prozessaufakt versucht darzulegen, dass es sich bei dem Beschäftigungsverhältnis seines Mandaten mit den Entsorgungsbetrieben de facto um eine Scheinselbstständigkeit gehandelt habe. Die Strategie dahinter: Als abhängig Beschäftigter müsste Hoppensack gar nicht erst belegen , dass seinem Honorar auch eine entsprechende Leistung gegenüberstand. Genau dies stellt die EBE, wie berichtet, in Abrede und fordert deshalb 97 500 Euro zurück.

Ohne den Aufsichtsrat zu informieren

Ob die Entsorgungsbetriebe diese Forderung durchsetzen können, müsse die Beweisführung zeigen, so ein Gerichtssprecher. Spannend wäre zu erfahren, warum EBE-Chef Klaus Kunze seinen Parteifreund mit einem gut dotierten Beratervertrag versorgt hat, verfügt die städtische Holding EVV, zu der auch die Entsorgungsbetriebe gehören, doch über eine eigene IT-Abteilung. Statt sich dieser zu bedienen, engagierte Kunze einmal mehr Hoppensack. Dieser war seit 1998 immer wieder für die EBE tätig gewesen, zunächst mit seiner Firma und mit eigenen Mitarbeitern, nach einer Insolvenz als Ein-Mann-Betrieb. Zuletzt war die EBE sein einziger Auftraggeber.

Kunze vergab den Auftrag, ohne zuvor andere Angebote einzuholen und ohne den Aufsichtsrat zu informieren. Als Geschäftsführer war er dazu befugt.

Vergleich ist nicht ausgeschlossen

Hoppensack sollte als Interimsmanager eine langfristig erkrankte und für IT-Organisation zuständige Prokuristin vorübergehend ersetzen. Nach WAZ-Informationen sind die Ermittler allerdings der Auffassung, dass Hoppensack mit einem Tagessatz von 1500 zu üppig entlohnt worden sei.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass dies erst in einem möglichen Strafprozess zur Sprache kommt. Denn was das laufende Zivilverfahren angeht, erwägt Hoppensacks Anwalt der EBE einen Vergleich anzubieten. Werden sich beide Seiten einig, würde zumindest diese Akte schnell geschlossen.