Der ehemalige SPD-Ratsherr Harald Hoppensack will von Schmu bei der EBE nichts wissen. Und doch: Den Schadensersatzprozess abhaken zu können, das wäre ihm was wert.

Nein, Harald Hoppensack konnte sich wirklich nicht beschweren: Was einige Straßenreiniger im Haus der Entsorgungsbetriebe als Monatslohn nach Hause tragen, das bekam er damals für nicht mal eineinhalb Tage Arbeit aufs Konto überwiesen. 1.500 Euro Tagessalär netto – auch für einen selbstständigen IT-Berater ein beachtliches Honorar.

Aber es wäre ein Skandal, sollte der ehemalige SPD-Ratsherr dafür an 55 von 248 Tagen wirklich keinen Finger krumm gemacht haben. War es so?

Auf der Suche nach Korruption und anrüchigem Geschäftsgebaren in den EBE-Reihen hat das städtisch beherrschte Entsorgungs-Unternehmen diese Behauptung in den Raum gestellt und fordert nun das hübsche Sümmchen von 97.496 Euro und 70 Cent von Hoppensack zurück. Wobei EBE-Anwalt Jörg H. Becker nicht vergisst, die großzügige Kalkulation zu erwähnen, schließlich wurden Tage, an denen sich auch nur eine einzige E-Mail als Tätigkeits-Nachweis Hoppensacks finden ließ, bereits als vollwertiger Arbeitstag gewertet.

Aber lässt sich daraus im Umkehrschluss auch ableiten, dass Hoppensack an Tagen, für die sich keinerlei dienstliche Spuren fanden, tatsächlich keine Leistungen erbracht hat? Begründet sich also ein Herausgabeanspruch wegen „ungerechtfertigter Bereicherung“ nach Paragraph 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches?

Fest steht: So manches, was im Hause der Entsorgungsbetriebe vonstatten ging, hat mehr als nur den Hauch eines Geschmäckles, aber in diesem ersten einer ganzen Reihe von juristischen Aufarbeitungen der EBE-Affäre geht es Dieter Süß-Emden nicht um das, was da wer wem an Schmu und Schäbigkeiten zutraut – sondern um das, was sich beweisen lässt.

Und da bescheinigte der Richter am Landgericht den Entsorgungsbetrieben gestern, argumentativ noch mal nachlegen zu müssen: Eine eher theoretische Berechnung der EBE, Hoppensack Nichtstun vorzuwerfen, sei „außerordentlich problematisch und scheint mir nicht ausreichend“, so Süß-Emden gestern.

Denn immerhin kann Hoppensack für seine drei Beschäftigungstage pro Woche abgezeichnete Rechnungen vorweisen, so befremdlich pauschal sie auch ausfielen.

Die Entsorgungsbetriebe glauben noch Pfeile im Köcher zu haben – und doch scheint fraglich, ob der Streit um Schadenersatz überhaupt bis zum Ende ausgefochten wird. Denn Ex-Ratsherr Harald Hoppensack zeigte sich gestern nicht abgeneigt, dem Vorschlag des Richters zu folgen und den weiteren Prozess im Wege eines Vergleichs abzukürzen.

Nicht, um damit irgendeine Schuld einzugestehen, schließlich laufen gegen ihn noch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue. Nein, dem mittlerweile 68-jährigen Hoppensack wäre es nach eigenem Bekunden schlicht schon was wert, zunächst die Schadensersatz-Debatte hinter sich zu lassen.

Dies zumal er glaubt, günstig davon zu kommen. Denn dass sein eigentlich bis Ende 2014 laufender Berater-Vertrag mit der EBE Mitte Dezember 2013 fristlos gekündigt wurde, mag Hoppensack so nicht hinnehmen: Er behält sich juristische Schritte vor – und rechnet in Gedanken ausstehende Honorare von rund 60.000 bis 90.000 Euro gegen die Schadensersatzforderungen der EBE auf, von denen Richter Süß-Emden – zumindest bei der gegenwärtigen Faktenlage – nur weniger als die Hälfte für durchsetzbar hält. Bekommt er, Hoppensack, am Ende womöglich also noch was raus?

Zukunftsmusik. Erst einmal sind gerichtliche Zuständigkeiten zu klären. Hoppensack sieht sich im Nachhinein eher als Arbeitnehmer der Entsorgungsbetriebe denn als selbstständiger IT-Berater. ER hatte ein Büro, Telefon, Mailadresse. Und trotz 1.500 Euro Tageshonorar, sagt sein Anwalt Harald Wostry, habe er „überhaupt kein unternehmerisches Risiko getragen“.