Essen. Die idyllische Margarethenhöhe ist Schauplatz eines Strafprozesses: Ein Mitarbeiter es Wohnungsunternehmens Margarethe-Krupp-Stiftung ist angeklagt.

Idylle, heile Welt – das sind Eigenschaften, die in Essen eng mit dem Wohnen auf der Margarethenhöhe verbunden sind. Doch ein Prozess vor der XXI. Strafkammer lässt ahnen, dass auch dort nicht alles ganz sauber zugeht. Angeklagt wegen Bestechlichkeit ist ein Mitarbeiter des Wohnungsunternehmens Margarethe-Krupp-Stiftung (MKS), der an Handwerker Aufträge vergab.

Der 52-Jährige, der selbst auf der Margarethenhöhe wohnt, schweigt am Dienstag vor Gericht, ebenso wie sein Mitangeklagter, ein 52 Jahre alter Bauunternehmer aus Haarzopf. Laut Anklage war der MKS-Angestellte 2003 in Geldnot. Zunächst soll er von einem Dachdecker verlangt haben, dass dieser die Ehefrau des Angeklagten auf Firmenkosten tanken lasse, damit dieser mit Aufträgen versorgt werde. Ab 2005 hätte er dann mehr gefordert: Monatlich 400 Euro im Gegenzug zu sicheren Aufträgen. Darauf soll der Dachdecker bis 2010 auch eingegangen und rund 30 000 Euro gezahlt haben.

Umsatz sank von 160.000 auf 50.000 Euro

Als der MKS-Mitarbeiter aber 2010 die Erhöhung der monatlichen Zahlungen auf 550 Euro, immerhin sei ein neuer VW angeschafft worden, verlangt hätte, soll sich der Dachdecker geweigert haben. Prompt seien die Aufträge zurückgegangen. Hatte er durch Arbeiten an Häusern der Krupp-Siedlung im Jahr 2010 noch einen Umsatz von rund 160.000 Euro gemacht, betrug das Volumen ein Jahr später nur noch rund 50.000 Euro.

Betrifft dieser Komplex die Bestechlichkeit, geht es im zweiten um Betrug in 41 Fällen. Schaden für die Margarethe-Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge, an der die Krupp-Stiftung und die Stadt Essen beteiligt sind: rund 50 000 Euro. Der MKS-Mitarbeiter soll seinem Freund, Trauzeugen, Bauunternehmer und jetzt Mitangeklagten für kleinere Arbeiten an den Häusern Rechnungen genehmigt haben, ohne dass es dafür eine tatsächliche Leistung gab. Da gibt es allerdings Beweisschwierigkeiten. Unter anderem deshalb, weil das Wohnungsunternehmen es bislang keinem Gutachter erlaubt haben soll, Wände freizulegen, um zu prüfen, ob Arbeiten wirklich erbracht wurden.

Margarethe-Krupp-Stiftung erstattete Anzeige

In Gang kam das Verfahren auf eine Anzeige der Stiftung hin. Sie hatte ihrem Mitarbeiter gekündigt, sich in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht aber auf eine weit längere Kündigungsfrist eingelassen. Und der 59 Jahre alte Dachdecker, der den Stiftungsmitarbeiter bei der Polizei belastet hatte, verweigerte als Zeuge die Aussage. Jetzt will die Kammer versuchen, seine früheren Aussagen durch die Vernehmungsbeamten zu rekonstruieren.