Essen. Die Zahl der Betreuungsgeld-Empfänger ist in Essen zuletzt stark gestiegen. 2950 Familien beziehen aktuell die Leistung. Sie haben Bestandsschutz.
Die Stadt Essen hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Bearbeitung laufender Betreuungsgeld-Anträge auf Eis gelegt. Wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte, würden bis auf weiteres keine Bewilligungen mehr erteilt. Normalerweise dauert die Bearbeitung eines solchen Antrages zirka zwei Monate. Wie viele Antragsteller in Essen betroffen sind, ist nicht bekannt.
Sämtliche Antragsvordrucke, Merkblätter und Informationen zum Betreuungsgeld musste die Stadt zudem auf Anweisung des Landes von ihren Internetseiten nehmen. Das weitere Vorgehen richtet sich nun danach, wie sich der Bund positioniert.
Verfassungsgericht hatte das Geld gekippt
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Dienstag das Betreuungsgeld, das der Bund zahlt, gekippt. Nicht der Bund sondern die Länder seien dafür zuständig. NRW will die Unterstützung für Familien, die ihre Kinder zu Hause betreuen jedoch nicht fortführen. Die bisherigen Bezieher haben allerdings Bestandsschutz. Sie sollen das bewilligte Betreuungsgeld auch nach dem Urteil weiter erhalten – bis maximal zum dritten Geburtstag des Kindes. Neben dem bereits angekündigten Bestandsschutz könnte es dem Vernehmen nach auch großzügige Regeln für diejenigen geben, die noch vor dem Urteil das Betreuungsgeld beantragt, aber es bisher noch nicht erhalten haben. Entschieden ist das jedoch noch nicht.
In Essen ist die Zahl der Betreuungsgeld-Empfänger seit Einführung der Leistung stark gestiegen. Nach Angaben der Stadtverwaltung erhielten im August 2950 Familien die als „Herd-Prämie“ verschrieene Unterstützung. In der Anfangszeit gab es in Essen zunächst 680 Bezieher (Stand März 2014). Sechs Monate später, im September 2014 waren es schon 1280 . Damit hat sich die Zahl binnen einen Jahres bis heute nochmals verdoppelt. Das Betreuungsgeld war für Eltern vorgesehen, die ihr Kind nicht in eine Kita bringen oder von einer Tagesmutter betreuen lassen. Es konnte maximal vom 15. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes für zwei Jahre bezogen werden. (jgr/dpa)