Essen. . Ab sofort werden Fahrgäste im Internetportal der Essener Evag auf die Möglichkeit des Kurzstrecken-Tarifes hingewiesen. Auch die App wird korrigiert.

Auf einmal geht es doch. Nach dem NRZ-Bericht über fehlerhafte Preisangaben bei der Evag und dem VRR sowie den ersten Reaktionen aus der Politik hat die Essener Verkehrsgesellschaft Konsequenzen gezogen. Die Evag wollte sich nicht weiter dem Vorwurf aussetzen, ihre Kunden über Kurzstrecken-Tarife fehler- und lückenhaft zu informieren – und hat für ihre Elektronische Fahrplanauskunft im Internet laut eigenen Worten „nachgesteuert“.

Konkret: Wer die Fahrplanauskunft der Evag anklickt, erhält an oberster Stelle gleich den Hinweis, dass es sich bei der angeforderten Fahrverbindung um eine Kurzstrecke handeln könnte und der Fahrgast gegebenenfalls nur 1,60 statt 2,60 Euro zahlen muss.

Bisher fehlte dieser Hinweis, wurde stattdessen stets die Preisstufe A3 angegeben, wonach laut Preistabelle 2,60 Euro gezahlt werden müsste.

Der VRR hat nun einen IT-Dienstleiter beauftragt, beim Evag-Internetauftritt hinter der angegebenen Preisstufe eine zusätzliche Kurzstrecken-Info anzufügen. Das soll in den nächsten Tagen erfolgen.

Kurzstreckentarif im digitalen Netz nicht berücksichtigt

Der Kurzstreckentarif wurde im digitalen Netzwerk bislang nicht berücksichtigt. Deshalb auch die falschen oder unvollständigen Preisauskünfte, die dazu führten, dass Fahrgäste ein normales Einzelfahrticket für 2,60 Euro kauften, obwohl sie nur eine Kurzstrecke für 1,60 Euro fahren.

Bleibt die Frage, warum dies erst jetzt geschieht. Die „Schlichtungsstelle Nahverkehr“, die vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und der Verbraucherzentrale NRW eingerichtet wurde, will ebenfalls nachfragen. Ebenso haken Vertreter der VRR-Verbandsversammlung nach.

Die falschen Preisauskünfte zu Kurzstrecken auf der Evag-App können in zwei bis drei Wochen mit einem zusätzlichen Erklärungstext korrigiert werden, teilte die Essener Verkehrsgesellschaft mit. Das ist sogar noch ein relativ kurzer Zeitraum, wenn man bedenkt, dass der Fehler viel früher hätte auffallen müssen. Wurde doch die Evag-App zwischen Dezember 2014 und Januar 2015 eingeführt und die VRR-App mit den ebenfalls überhöhten Preisangaben bei Kurzstrecken sogar schon im Jahre 2012. Mindestens eine offizielle Beschwerde eines Fahrgastes wurde schon 2014 bekannt, bestätigt die Evag. Gehandelt aber wurde erst jetzt.

Evag bietet Entschädigung an

Immerhin: Das jüngste Angebot der Evag, Kunden, die zuviel für eine Kurzstrecke bezahlt haben, für jede betreffende Fahrt jeweils mit einem 1,60 Euro-Ticket zu entschädigen, bezeichnete die „Schlichtungsstelle Nahverkehr“ als durchaus fair.

Insgesamt aber bleibt die Situation für den Fahrgastverband Pro Bahn unbefriedigend. Zwar bemüht sich die Evag jetzt, Missverständnisse auszuräumen.

Aber ein generelles Problem ist nicht gelöst: Die Kunden werden weiterhin im Netzwerk vergeblich danach suchen, ob die von ihnen gewählte Fahrt eine Kurzstrecke ist. Diese Information erhalten sie nur am gedruckten Tarifaushang an der Haltestelle.

Der nordrhein-westfälische Fahrgastverband Pro Bahn fordert, dass jede Kurzstrecke auch in den Netzwerken der Verkehrsunternehmen detailliert angegeben wird. Sprecher Lothar Ebbers betonte: „So etwas darf nicht nur durch Aushänge kommuniziert werden.“

Nicht im digitalen Zeitalter.