Essen. . Die Software der App und der Elektronischen Fahrplanauskunft unterscheidet nicht deutlich zwischen Kurzstrecke und normaler Einzelfahrt. VRR will das Problem lösen.
Viele Fahrgäste zahlen einen zu hohen Preis, weil sie den Hinweisen im Internet und auf den Apps des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR) und der Essener Verkehrsgesellschaft (Evag) blind vertrauen. Doch die Preisangaben sind zum Teil falsch. Die Software unterscheidet nicht deutlich zwischen Kurzstrecke und der teuren Einzelfahrt im Tarifgebiet A3, der in Essen für das gesamte Stadtgebiet gilt. Wer eine Kurzstrecken-Fahrt wählt, wird im Internet stattdessen auf den Tarif A3 verwiesen und die App nennt als Preis 2,60 Euro. Wer dem glaubt, zahlt glatt einen Euro zuviel.
„Wir kennen das Problem“, sagt VRR Sprecher Holger Finke der NRZ. „Wir arbeiten derzeit an einem Update der VRR-App“ – das aber dauert noch Wochen.
Essen, U-Bahnhof Bismarckplatz. Bis zum Hauptbahnhof sind es nur wenige hundert Meter. Gerade mal zwei Minuten Fahrt mit der U17. Ein Katzensprung, ein teurer:
Handy-App zeigt falschen Preis an
Der Kunde löst am Automaten ein Ticket der Preisstufe A3 für diese lächerlich kurze Fahrt, weil sowohl auf der Handy-App des VRR wie der Evag der falsche Preis von 2,60 Euro steht.
Klickt er zuvor zu Hause oder im Büro am Computer die Elektronische Fahrplanauskunft der Evag an, wird ebenfalls für den Weg zwischen Bismarckplatz und Hauptbahnhof Tarifstufe 3A aufgeführt. Laut Preistabelle sind das 2,60 Euro. Googelt er unter dem Stichwort „VRR-Fahrplanauskunft“, landet er auf die Seite efa.vrr.de und erhält die gleich falsche Information.
Verbindlich ist, was an der Haltestelle steht
Nur wer direkt auf die VRR-Startseite geht und hinter der Preisstufe das kleine Sternchen anklickt und runterscrollt, findet schließlich den entscheidenden Hinweis: „Ob sie für diese Fahrtverbindung den Kurzstreckentarif benutzen können, entnehmen Sie bitte dem Tarifaushang an ihrer Einstiegshaltestelle.“ Auf der EVAG-Seite wiederum fehlt dieser Hinweis.
Also die lange Fahrtreppe runter, gleich um die Ecke im U-Bahnhof Bismarckplatz hängt eine altmodische Glasvitrine an der Wand mit dem Aushang: „Fahrtziele der Kurzstrecke“. Und dort stehen exakt 25 Haltepunkte vom Hauptbahnhof, Aalto-Theater, Kronprinzenstraße bis zum Wassertum, die man mit dem 1,60 Euro-Ticket erreichen kann.
Es gilt eben das, was auf dem Papier steht. Nicht nur am Bahnhof Bismarckplatz, an allen Haltestellen in Essen - ja im gesamten Verkehrsverbund. Smartphone hin, Smartphone her. „Verbindlich ist, was an der Haltestelle steht“, sagt VRR-Sprecher Holger Finke, der bestätigt, dass die Probleme im gesamten Verkehrsverbund auftreten. „Unsere technischen Dienstleiter sind da dran“, versichert der VRR-Sprecher. Auch werde „momentan an einer Optimierung der Elektronischen Fahrplanauskunft“ gearbeitet. Mit dem nächsten Update sollen die Fahrgäste besser und richtig informiert werden – hoffentlich.
Im Nachhinein kein Geld zurück
Wer zuviel gezahlt hat, wird im Nachhinein sein Geld wohl nicht zurückbekommen, schon deshalb, weil er nicht nachweisen kann, dass er nur die Kurzstrecke gefahren ist. Wie der Essener, der sich für die Fahrten von der Kronpinzenstraße zum Bismarckplatz ein Vierer-Ticket für 9,60 Euro gekauft hatte, weil es so auf der App stand. Dabei hätte er nur 5,80 Euro zahlen müssen.
Ärgerlich für die Betroffenen, wirbt die Evag doch gerade mit ihrem günstigsten Tarif für die Kurzstrecken. Die sind bis zu ca. 1,5 Kilometer lang. Wer einsteigt, darf bis zu drei Haltestellen mit dem Billig-Ticket fahren. Aber das ist nur eine Faustregel – weil es hier und da auch wegen der unterschiedlichen Entfernungen zwischen zwei Haltestellen Ausnahmen gibt.
Deshalb ist der Fahrgast auf die richtige Detailinformation angewiesen. Und die findet er derzeit nur vor Ort – auf einem Stück Papier.