Essen. Die Essener Verkehrsgesellschaft sieht den VRR in der Verantwortung - denn der ist für die Software zuständig. Doch der Aufwand wäre dort sehr noch.
Die Probleme mit unkorrekten Preisangaben für eine Kurzstrecke mit Bahn und Bus sind der Essener Verkehrsgesellschaft und dem Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) schon seit längerem bekannt. „Wir hatten erste Beschwerden bereits im vergangenen Jahr“, erklärte Evag-Sprecher Olaf Frei. Nach dem jetzigen NRZ-Bericht über die falschen Fahrpreis-Informationen im digitalen Netz forderte das Kundenmanagement der Essener Verkehrsgesellschaft die Gelsenkirchener VRR -Zentrale auf, Abhilfe zu schaffen. „Es besteht Handlungsbedarf“, betont der Evag-Sprecher.
Die Evag versuchte heute selbst, Änderungen an ihrem Internet-Auftritt vorzunehmen. Denn bei der Elektronischen Fahrplanauskunft wird dem Kunden trotz Kurzstrecke die um einen Euro teuere Preisstufe A3 genannt. Die EDV-Abteilung wollte einen Zusatz machen, dass man sich am Tarifaushang an der Haltestelle informieren sollte, ob es sich bei der Fahrt um eine Kurzstrecke handelt. Aber der Versuch scheiterte. Frei: „Wir haben keine Zugangsmöglichkeit zur Datenbank.“ Die liege beim VRR.
Software kennt Unterscheidung nicht
Es klingt fast wie eine Entschuldigung. „Das ist eine sehr bedauerliche Situation für unsere Kunden“, sagt Evag-Sprecher Olaf Frei.
Bis jetzt ist es nicht gelungen, die Software der App und der Elektronischen Fahrplanauskunft so zu ändern, dass deutlich zwischen Kurzstrecke und normalem Tarif unterschieden wird. Die Evag macht aber auch deutlich, wer dafür zuständig ist: der Verkehrsverbund Rhein Ruhr, (VRR). Der will die fehlerhaften Angaben in der Preisauskunft „in den nächsten Wochen“ mit einem Update beseitigen.
Wie berichtet, werden auf der Evag-App Preise von 2,60 Euro für eine Kurzstrecke genannt. Die aber kostet nur 1,60 Euro. Auch bei der Elektronischen Fahrplanauskunft der Evag wird für eine Kurzstrecke die Preisstufe A3 angegeben. Das wäre aber laut Preistabelle ein Ticket für das gesamte Stadtgebiet: also 2,60 statt 1,60 Euro.
Das Problem: Die Software unterscheidet nicht zwischen Kurzstrecke und normalen Fahrten. Die Fahrgäste aber, die sich auf diese Informationen verlassen, zahlen drauf.
Ausgleich für bereits gekaufte Tickets
Die Evag rät nun allen Kunden, sich vor Ort an den Haltestellen-Aushängen zu vergewissern, ob es sich bei ihrer Fahrt um eine Kurzstrecke handelt.
Normalerweise kann der Kunde bis zu drei Haltestellen mit der Kurzstrecken-Karte fahren. Aber es können im Verkehrsverbund auch weniger sein, wenn die Entfernungen zwischen zwei Haltestellen zu lang sind – oder wenn die Stadtgrenze verlassen wird.
Und wegen dieser Ausnahmen müsste jede einzelne Haltestation in die Software eingearbeitet werden. Das hat der VRR bisher nicht geschafft. Und die Evag hängt selbst am digitalen Netz des VRR: „Das ist eine Datenquelle“, so Frei.
Die Essener Verkehrsgesellschaft kündigte jetzt an, dass sie Fahrgästen, die aufgrund falscher Angaben ein zu teures Ticket erworben haben und sich beschweren, ihnen zum Ausgleich ein neues Kurzstreckenticket geben. Olaf Frei. „Wir gehen damit kulant um.“