Essen. Laut elektronischer Ticketauskunft der Evag und des VRR ist der Preis für die „Kurzstrecke“ teurer als er sein dürfte. Fahrgäste zahlen drauf. Die Evag reagiert spät - und zeigt sich kulant.

Wer als Kunde der Essener Verkehrs-AG (Evag) beim Fahrpreis auf Nummer sicher gehen will, sollte sich auch im digitalen Zeitalter besser auf das gedruckte Wort verlassen. Zumindest wenn es sich um eine Kurzstrecke handelt. Denn die elektronische Fahrplanauskunft unter www.evag.de gibt dafür falsche Preise an. Gleiches gilt für Infos, die König Kunde über eine App auf sein Smartphone herunterladen kann. Wer allein darauf vertraut, zahlt drauf.

Das Problem: Die Software der elektronischen Fahrplanauskunft unterscheidet nicht zwischen einer Kurzstrecke und einer teureren Einzelfahrt. Wer am Computer oder mit dem Smartphone im Internet eine Kurzstrecke wählt, wird auf den Tarif A 3 verwiesen, der in Essen im gesamten Stadtgebiet gilt. Dieser Tarif schlägt mit 2,60 Euro zu Buche. Der Tarif für eine Kurzstrecke beträgt aber nur 1,60 Euro. Der Fahrgast zahlt also einen Euro zuviel.

Keine einheitliche Kurzstrecken-Regelung

„Das ist sehr bedauerlich“, sagt Evag-Sprecher Olaf Frei. Die Verantwortung für den Fehler liege jedoch beim Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR), den man 2014 nach einer Kundenbeschwerde darauf hingewiesen habe. „Wir arbeiten in Abstimmung mit unserem Dienstleister an einem Update“, so Sprecher Holger Finke. Dies aber könne noch Wochen dauern.

Hintergrund: Der VRR lässt die Software erstellen und stellt diese den Verkehrsunternehmen zur Verfügung. Der Haken: Im Verkehrsverbund ist nicht einheitlich geregelt, was unter einer Kurzstrecke zu verstehen ist. Bei der Evag gilt der Billigtarif für die nächsten drei Haltestellen. Bei anderen Verkehrsbetrieben sei die Kurzstrecke abhängig von der Entfernung, die zurückgelegt wird, so Finke.

Nur ein Sternchen-Verweis

Der VRR behilft sich deshalb auf seiner Internetseite unter www.vrr.de mit einem Sternchen hinter der Tarifinformation. Dort heißt es: „Ob Sie für diese Fahrtverbindung den Kurzstreckentarif benutzen können, entnehmen Sie bitte dem Tarifaushang an ihrer Einstiegshaltestelle.“ Laut Finke besteht dass Problem darin, dass besagter Hinweis auf den Internetseiten der Verkehrsbetriebe fehle, das Sternchen werde dort nicht automatisch gesetzt. Leider ist aber auch der VRR beim „Sternchensetzen“ nicht konsequent. Wer in der Internetsuchmaschine „Google“ das Stichwort „VRR-Fahrplanauskunft“ eingibt, landet auf der Seite efa.vrr.de und erhält dort ebenfalls die falsche Preisinformation. Was die Information über die App für Smartphones angeht, will die Evag nun selbst nachbessern, bei der elektronischen Fahrplanauskunft sei dies technisch nicht möglich.

Ärgerlich für jene Kunden, die für eine Kurzstrecke zuviel gezahlt haben: Sie müssen streng genommen nachweisen, dass sie auf eine fehlerhafte Tarifinformation hereingefallen sind. Bei der Evag ist man sich dessen offenbar erst auf Nachfrage der Presse bewusst geworden. Gestern Nachmittag hieß es: Aus Gründen der Kulanz erhalten Fahrgäste ab sofort gegen Vorlage des Fahrscheins ein Kurzstrecken-Ticket als Entschädigung.